Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei Leukämie nur noch in Spezialfällen Kassenleistung

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat wegen mangelnder Evidenz die Kassenfinanzierung der allogenen Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats eingeschränkt. Dabei geht es um die Behandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit akuter lymphatischer und akuter myeloischer Leukämie (ALL und ALM) im Krankenhaus.
Laut der G-BA-Entscheidung wird die Leistung nicht mehr von den Kassen finanziert, wenn sie allein auf eine maximale, unspezifische Absenkung der Konzentration der T-Zellen abzielt. „Der Nutzen dieser im deutschen Behandlungskontext allerdings ohnehin kaum relevanten Anwendung konnte durch aktuelle Studien nicht belegt werden“, hieß es aus dem Bundesausschuss.
In einigen Fällen finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen die Leistung aber weiterhin bei der Behandlung von Erwachsenen mit ALL oder AML: Bei Transplantaten haploidentischer Spenderinnen und Spender sowie bei Transplantaten von Spenderinnen oder Spendern (verwandt oder nicht verwandt) mit einem Mismatch zum Empfänger bei mindestens zwei abweichenden humanen Leukozyten-Antigen-Merkmalen. Der G-BA überlässt die Entscheidung für oder gegen die In-vitro-Aufbereitung dabei der medizinischen Expertise im Einzelfall.
Der G-BA hatte vor einigen Jahren mit der Überprüfung der allogenen Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei akuten Leukämien bei Erwachsenen begonnen, das Verfahren aber bis Ende 2025 ausgesetzt. Diese Unterbrechung sollte es ermöglichen, aktuelle Ergebnisse aus zwei Studien in eine Entscheidung einzubeziehen. Da relevante Informationen zu den Studien bereits vor Fristende vorlagen, konnte der G-BA seine Beratungen vorzeitig wieder aufnehmen.
Der G-BA weist daraufhin, dass sich die Entscheidung nicht auf die Aufbereitung von sogenannten Stammzellboosts bezieht.
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