Politik

Streit um Stimmrecht für die Pflege im G-BA

  • Mittwoch, 31. Juli 2024
Minerva Studio, stock.adobe.com
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Berlin – Die Pflege soll nach Plänen der Ampelkoalition im Gemeinsamen Bun­desausschuss (G-BA) ein An­­trags- und Mitberatungsrecht bei der Qua­litätssicherung sowie bei Pflegethemen bekommen. Die Länder plä­dier­ten kürzlich sogar für ein Stimmrecht. Der ehemalige Bundes­sozialrichter Ulrich Wenner hat be­denken.

„Mir ist der Pflegebereich wichtig, aber ich würde dringend von diesem Schritt abraten“, sagte der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht dem Magazin Bibliomed. Aus seiner Sicht läuft das Gremium da­durch Gefahr, „eine erneute jahrzehntelange Auseinandersetzung um dessen demokratische Legitimation zu führen, deren Ausgang sehr schwer vorhersehbar“ sei.

Auch ganz praktische Gründe sprächen gegen ein Stimmrecht. Denn das bedeute, dass man auch über die Legitimation in den Pflegeverbänden sprechen müsste. Darüber hinaus seien die Bänke neu auszutarieren.

Ein Problem sieht der Jurist in der Frage der Machbarkeit. Das Plenum stünde dann „bei jedem Streitpunkt vor der Frage, ob ein Pflegeaspekt geregelt würde, über den dann die Pflegevertreterin oder der Pflegevertreter mit abstimmen müsste.“

Wenner schlägt hingegen eine Verfahrensordnung vor, in der alle Interessenvertreter – auch Pharmaindustrie, oder Apotheker – ihre Interessen einbringen könnten. Am Stimmrecht sollte das allerdings nichts ändern, findet Wenner.

Die Argumente Wenners dürften nicht dazu führen, dass die Pflege von einem vollwertigen Stimmrecht aus­geschlossen bleibe, argumentierte heute der Verband der Pflege­direktorInnen der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU).

Man fordere ein „vollumfängliches Stimmrecht für die Pflege im G-BA“, sagte der VPU-Vorstandsvorsitzende Torsten Rantzsch. Die Pflege stelle eine tragende Säule ds Gesundheitssystems dar, und ihre Perspektiven und Erfahrungen müssten in den Entscheidungsprozessen des G-BA gleichberechtigt berücksichtigt werden.

Rantzsch sieht das Vorhaben des Antrags- und Mitberatungsrecht als Schritt in die richtige Richtung. Er sei jedoch nicht ausreichend. „Ein Stimmrecht für die Pflege verbessert die Entscheidungsfindung im Sinne einer patientenorientierten und integrierten Gesundheitsversorgung und erhöht die Wertschätzung sowie Anerkennung des Berufstandes“, sagte er.

may/EB

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