Politik

Suizidbeihilfe: Lauterbach unterstützt liberalere Linie

  • Montag, 3. Juli 2023
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). /picture alliance, Christian Charisius
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). /picture alliance, Christian Charisius

Berlin – Unterstützung für den neuen gemeinsamen Gesetzentwurf der Parlamentariergruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und Renate Künast zur Suizidbeihilfe signalisierte heute Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Noch in dieser Woche soll im Bundestag über eine neue gesetzliche Regelungen zur Suizidbeihilfe abgestimmt werden – laut aktueller Tagesordnung am Donnerstag Vormittag. Nötig geworden war eine Neureglung der Suizidbeihilfe durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 2020, das ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte.

„Der Mensch, der sterben möchte und nicht eingeschränkt ist in seinem Urteil, sollte menschenwürdig sterben dürfen“, schrieb Lauterbach auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Er unterstützte als Abgeordneter den Antrag der Gruppe um Helling-Plahr und Künast – dieser sei der „am weitesten gehende Antrag“.

Zwei interfraktionelle Abgeordnetengruppen um Helling-Plahr und Künast hatten jüngst bestehende Gesetzes­pläne beider Gruppen zu einem gemeinsamen Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Regelung der Hilfe zur Selbsttötung“zusammengeführt. Damit sollen die Chancen gegenüber den Anhängern einer restriktiveren Linie um den SPD-Politiker Lars Castellucci erhöht werden.

In dem gemeinsamen Entwurf wird vorgeschlagen, Sterbewilligen den Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten zu ermöglichen, wenn sie zuvor eine Beratung in Anspruch genommen haben. Dabei sollen „Ärztinnen und Ärzte des Vertrauens“ die ersten Ansprechpartner sein, so Helling-Plahr. Vor einer Verschreibung sollen aber eine Beratung und das Einhalten einer Wartefrist verpflichtend sein.

In Härtefällen – wenn sich jemand „in einem existenziellen Leidenszustand mit anhaltenden Symptomen“ befindet – sollen auch ohne Beratung tödliche Mittel verschrieben werden dürfen. In solchen Fällen muss allerdings ein zweiter, unabhängiger Arzt zur gleichen Einschätzung kommen. Finde sich kein Arzt, der zur Verschreibung der Mittel bereit sei, solle eine im jeweiligen Bundesland zuständige Behörde entscheiden.

Dagegen steht der Gesetzentwurf der Abgeordneten um den SPD-Politiker Lars Castellucci. Die Gruppe will die auf Wiederholung angelegte, sogenannte geschäftsmäßige Suizidassistenz, in Anlehnung an die vom Bun­desverfassungsgericht gekippte Regelung erneut im Strafrecht verbieten. Nur unter strengen Bedingungen, zu denen eine zweifache ärztliche Begutachtung gehört, soll die Beihilfe ausnahmsweise zu erlaubt werden.

aha

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