Politik

Technisch bedingt längere Zertifikate auch nach verkürztem Genesenenstatus

  • Dienstag, 15. Februar 2022
/picture alliance, Marcus Brandt
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Berlin – Auch nach der Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate können Betroffene vorerst aus technischen Gründen weiter auf sechs Monate ausgestellte digitale Zertifikate erhalten. Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das entsprechende EU-Zertifikat abgebildet, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) der Bild-Zeitung.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) erklärte heute in Berlin, die entsprechende App sei noch nicht darauf eingestellt. Digitale Nachweise des Genesenenstatus könnten demnach für länger als drei Monate ausgestellt sein. An der technischen Umstellung werde gearbeitet.

Die Pharmazeutische Zeitung hatte berichtet, dass alle Genesenen weiter ein Genesenenzertifikat über 180 Tage erhalten, also über sechs Monate. Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das Zertifikat abgebildet. „Offensichtlich soll dessen Gültigkeit dann jeweils im Rahmen anlass­bezogener Kontrollen überprüft werden“, so die Zeitung.

Der ABDA-Sprecher sagte der Bild-Zeitung: „Genau genommen kann ein Genesener trotz scheinbar gülti­gen Genesenenzertifikats vor einem Restaurant oder einer Kneipe abgewiesen werden. Nämlich dann, wenn die Erkrankung mehr als 90 Tage her ist und kein zusätzliches Impfzertifikat in der Corona-Warn-App hinterlegt ist.“

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte den Genesenenstatus Mitte Januar verkürzt. Die Politik hatte das RKI kurz zuvor dazu ermächtigt. Der Schritt des RKI stieß auf heftige Kritik. Der Vorwurf: Er sei nicht genü­gend kommuniziert worden.

Später dann präzisierte das RKI die Vorgaben noch einmal. „Diese Vorgaben betreffen ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen“, stellte die Behörde am 3. Februar auf ihrer Homepage klar.

Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erläuterte dazu, für ungeimpfte Genesene gelte auch nach dieser Präzisierung der dreimonatige Genesenenstatus. Nach einer ersten Vorlage für die morgige Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) sollen Festlegungen zum Impf- und Genesenenstatus künftig nicht mehr Paul-Ehrlich- und Robert Koch-Institut allein treffen können.

dpa

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