Politik

Union sieht noch Klärungsbedarf bei WHO-Pandemieabkommen

  • Donnerstag, 4. Januar 2024
/Maybaum
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Berlin – Bei den laufenden Verhandlungen über ein Pandemieabkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind viele strittige Punkte aus Sicht der Union im Bundestag ungeklärt. Das verdeutlicht ein Antrag für den Bundestag aus dem vergangenen Dezember.

Dazu gehört für die CDU-CSU-Bundestagsfraktion unter anderem die Frage nach der Rechtsverbindlichkeit des Abkommens und seiner Beziehung zu den interna­tionalen Gesundheitsvorschriften der WHO, die derzeit reformiert wer­den.

Ungeklärt bleibe auch, ob der WHO-Generaldirektor künftig Pandemien ausrufen dürfe, während er aktuell nur eine „gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite“ erklären könne, die an strenge Kriterien ge­knüpft sei, schreibt die Union. Selbst bei einer solchen Ausrufung bleibe die Reaktion darauf jedoch in der Zuständigkeit der Staaten und führe nicht zu Grundrechtseingriffen. Das Abkommen ziele darauf ab, die Kooperation zwischen Staaten zu fördern und zu vereinheitlichen, ohne konkrete Einzelmaßnahmen der Pandemiebekämpfung für einzelne Staaten zwingend vorzuschreiben.

Die Union sieht insgesamt noch viel Gesprächsbedarf und legt einen Forderungskatalog mit dem Antrag vor. Darin wird die Bundesregierung aufgerufen, in den Verhandlungen konsequent für den Präventionsansatz, der umfassenden Vorbeugung von Pandemien, einzutreten.

Die WHO müsse durch das Abkommen handlungsfähiger werden, wobei ihre Befugnisse klar abgegrenzt und die zentrale Rolle der Mitgliedsstaaten und die Rechte der Bürger gewahrt sein sollten, schreiben die Abge­ordneten in dem Antrag.

Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass die Umsetzung des Abkommens in Übereinstimmung mit den nationalen Gesundheitspolitiken der Mitgliedstaaten erfolge und einzelstaatliche Souveränitätsrechte vollumfänglich bestehen blieben.

Die Bundesregierung wird unter anderem angemahnt, auf eine enge Abstimmung zwischen dem Globalen Pandemieabkommen und den Internationalen Gesundheitsvorschriften zu dringen und sich konsequent dafür einzusetzen, den One-Health-Ansatz zu verankern, da nur die zusammenhängende Betrachtung der Gesund­heit von Mensch, Tier und Umwelt einen nachhaltigen und ganzheitlichen Gesundheitsbegriff darstelle.

Außerdem solle aktiv gegen die negativen Auswirkungen von gesundheitsbezogenen Fehlinformationen und Hassreden, besonders in sozialen Medien, vorgegangen und das Vertrauen in die öffentlichen Gesundheits­systeme und -behörden gefördert werden.

Die Union ruft die Bundesregierung darüber hinaus auf, sich konsequent für den Schutz geistigen Eigentums und gegen eine Abschwächung des Patentschutzes für Impfstoffe und Medikamente auszusprechen.

Diese würde „nicht nur ein falsches Signal für die erforderliche Forschung der Unternehmen senden“, sondern mangels der notwendigen Fähigkeiten zur Herstellung von Impfstoffen und Medikamenten in vielen Ländern auch „weder zu einer schnelleren Herstellung noch zu einer gerechteren Verteilung führen“.

Wichtig sind aus Sicht der Union zudem unter anderem verbindliche internationale Mindeststandards bei der Datensamm­lung, -auswertung und -aufbereitung in der abschließenden Fassung des Pandemieabkomm­ens, eine internationale Harmonisierung von Regulierungsvorschriften sowie Investitionen in die Stärkung und nachhaltige Finanzierung der WHO.

may/EB

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