Politik

Union will nach Wahl rasch Krankenhausreform korrigieren

  • Montag, 25. November 2024
Tino Sorge (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. /picture alliance, Kay Nietfeld
Tino Sorge (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. /picture alliance, Kay Nietfeld

Berlin – Die Unionsfraktion hat im Falle eines Wahlsieges bei der Bundestagswahl im Februar grundlegende Änderungen an der Krankenhausreform angekündigt. Die Union werde die Reform nach der Regierungsübernah­me schnell korrigieren und verbessern müssen, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Tino Sorge der Augsburger Allgemeinen.

Zudem wolle die Union den bisherigen SPD-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach durch einen Minister aus ihren Reihen ablösen, kündigte Sorge an. „In der Gesundheitspolitik brauchen wir einen Stil- und Politik­wechsel", sagte Sorge. „Das Ressort gehört wieder in die Hände der Union“, betonte der Gesundheitspolitiker.

Der Bundesrat hatte am vergangenen Freitag Lauterbachs Krankenhausreform trotz erheblicher Vorbehalte der Unions-geführten Länder gebilligt. Die Reform sieht unter anderem eine stärkere Spezialisierung der Kranken­häuser und eine teilweise Abkehr von der Finanzierung über Fallpauschalen vor.

Sorge nannte die Reform ein „unfertiges Gesetz mit völlig ungewissen Auswirkungen". Es brauche „Ausnahme­regelungen und ein vernünftiges Maß an Beinfreiheit für die Länder", betonte er. Sorge nannte es trotz allem sinnvoll, statt einem kompletten Neustart die Reform auf Grundlage des beschlossenen Gesetzes aufzubauen.

„Keinem einzigen Patienten, keiner Ärztin und keiner Pflegekraft ist geholfen, wenn der Reformprozess nochmals für zwei Jahre stagniert und weiterhin niemand weiß, ob die eigene Klinik eine Perspektive hat", sagte der CDU-Politiker. „Wir müssen jetzt vorankommen und aus einer schwierigen Lage das Beste machen."

Nach der Verabschiedung der Klinikreform im Bundesrat hat die Deutsche Kranken­hausgesellschaft (DKG) erneut die fehlende Übergangsfinanzierung kritisiert. DKG-Präsident Ingo Morell sagte im Deutschlandfunk, er hätte sich eine Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat gewünscht, um „wesentliche Teile des Gesetzes noch zu korrigieren".

Die Krankenhäuser müssten für die Zeit, bis die Reform umgesetzt werde, mit dem Geld auskommen, das sie hätten, sagte Morell. Das könne in einigen Fällen auch zur Schließung von Abteilungen führen. „Ich sage mal, die wenigsten Geburtshilfen rechnen sich", erläuterte er. Zudem werde es verstärkt zu Personalabbau kommen.

Eine Krankenhausreform sei nötig, ebenso die Schließung von Standorten, sagte Morell im Deutschlandfunk weiter. Aus dem im Bundesrat beschlossenen Gesetz gehe allerdings nicht hervor, was „konkret vor Ort geplant" sei. Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) müsse sagen, was die Reform für einzelne Regionen wie etwa das Ruhrgebiet bedeute.

Die Klinikreform sieht unter anderem eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser und eine teilweise Abkehr von der Finanzierung über Fallpauschalen vor. Lauterbach will damit die Behandlungsqualität in den Kliniken verbessern und ein unkontrolliertes Krankenhaussterben wegen finanzieller Probleme verhindern. Eine geplante Folge der Reform soll auch sein, dass es weniger Krankenhäuser gibt und Patienten in nicht eiligen Fällen teilweise längere Wege zur Klinik in Kauf nehmen müssen.

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat die hessischen Landesregierung dazu aufge­fordert – auch unter Mitwirkung der Landesärztekammer – die nach Verabschiedung des KHVVG erforder­lichen Veränderungen der klinischen Versorgung im Interesse von Patienten ganzheitlich und mit einer qualifi­zierten Folgeabschätzung umzusetzen.

Berücksichtig werden sollten dabei unter anderem die Folgeabschätzung der ärztlichen Arbeitsbelastung im ambulanten und stationären Bereich, in Bezug auf die ärztliche Weiterbildung – insbesondere bezüglich häufiger Wechsel der Weiterbildungsstätte und begleitender Faktoren – sowie Finanzierungsfragen für die Weiterbildung.

Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg forderte alle politisch Verantwortlichen in einer Resolution zu drin­genden Nachbesserungen auf. Die Reform löse die aktuellen Probleme in Brandenburg und anderen Flächen­ländern nicht, hieß es.

Sie sei ohne verlässliche Auswirkungsanalyse beschlossen worden, was eine Vorhersage darüber, welche Leis­tungen künftigen angeboten werden könnten und welche Finanzierungsgrundlagen zur Verfügung stünden, nicht zuverlässig ermögliche.

Außerdem fehle die dringend benötigte Übergangsfinanzierung der Krankenhäuser. Der künftige Umfang der noch möglichen ärztlichen Weiterbildung in den Krankenhäusern zum Facharzt sei zudem nicht abschätzbar.

afp

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