Union will PKV-Finanzierung reformieren

Berlin – Die Unionsfraktion im Bundestag fordert eine Reform der Finanzierung der Privaten Krankenversicherung (PKV). Unter anderem brauche es stetigere Preisanpassungen, um Versicherte vor unnötig hohen Beitragssprüngen zu schützen.
Seit über 15 Jahren habe der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen der Tarifstruktur in der PKV nicht mehr verändert, kritisieren CDU und CSU in einem Antrag. Die Beitragsanpassungen würden deshalb „allein aufgrund langjährig überkommender Gesetze und Verordnungen durchgeführt“, heißt es darin.
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage würden Versicherte meist unregelmäßige Beitragsanpassungen erhalten, die vor allem für nicht Beihilfeberechtigte mitunter im zweistelligen Bereich liegen könnten.
Grund sind die sogenannten „auslösenden Faktoren“: Beitragsanpassungen dürfen nur dann erfolgen, wenn eine Abweichung der realen von der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit um mehr als fünf Prozent vorliegt oder wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen je nach Vertragsbedingung definierten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert.
Da die vorgeschriebenen Prozentsätze sehr hoch seien, würden die Schwellenwerte teilweise über Jahre nicht erreicht. Wenn es dann so weit sei, würden die Prämiensteigerungen mit einem Mal deutlich zu Buche schlagen, da die in den Vorjahren angesammelten Kostensteigerungen aufgefangen werden müssen.
„Die Jahre mit starken Steigerungen sind für die Versicherten mit Blick auf ihre persönliche Finanzplanung wenig vorhersehbar und schwieriger planbar“, schreibt die Union. „Auch sind solch deutliche Beitragsschwankungen psychologisch einschneidender als häufigere, aber in der Summe geringfügige Anpassungen.“
Eine Beitragsverstetigung würde demnach zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Beiträge und damit besseren Planbarkeit im Sinne der Versicherten, nicht aber zu zusätzlichen Beitragssteigerungen führen.
CDU und CSU fordern deshalb, eine Beitragsverstetigung zu ermöglichen. Die Schwellenwerte müssten abgesenkt und so schon früher Preisanpassungen in der PKV ermöglicht werden. Diese hätten dann einen geringeren Nachholfaktor, wodurch die Preisanpassungen – wie in der GKV – häufiger, aber auch deutlich gleichmäßiger und jeweils niedriger wären.
Zudem führe ein längeres Niedrigzinsumfeld, wie es in den vergangenen Jahren vorlag, dazu, dass die niedriger werdenden Erträge am Kapitalmarkt erst im Rahmen der Beitragsanpassungen, die durch andere Faktoren und relativ spät ausgelöst werden, nachträglich und verzögert in die Prämien einkalkuliert werden können.
Deshalb brauche es einen zusätzlichen Auslösenden Faktor „Zins“, um schneller auf Änderungen der Situation am Kapitalmarkt zu reagieren und hierdurch mögliche Änderungen des Zinsniveaus zeitnah in die Beitragsentwicklung einfließen zu lassen.
Die Bundesregierung müsse außerdem einen gesetzlichen Rahmen schaffen, um bei einem Tarifwechsel innerhalb eines Versicherungsunternehmens nicht mehr alle Alterungsrückstellungen komplett beitragsmindernd aufzubrauchen.
Stattdessen könne beispielsweise ein gewisser Teil der freiwerdenden Alterungsrückstellungsmittel dafür verwendet werden, künftige Beitragssteigerungen abzumildern und auf diese Weise zu einer Verstetigung der Prämien beizutragen.
Auch der zehnprozentige gesetzliche Zuschlag auf Beiträge zur Krankenvollversicherung sei seit 23 Jahren nicht mehr an die gestiegene Lebenserwartung und das gestiegene Renteneintrittsalter angepasst worden. Die Union schlägt vor, ihn zum Beispiel in der Zahldauer, der Höhe und in Abhängigkeit vom Alter des Versicherten variabel zu gestalten. Die dadurch generierten Mittel würden es demnach ermöglichen, bereits früher Beitragssteigerungen zu dämpfen und diesen Effekt über einen längeren Zeitraum auch bis in das hohe Alter zu strecken.
Zuletzt gebe es auch bei der Ausgestaltung der bestehenden Sozialtarife dringenden Nachholbedarf. Die derzeitige Regelung des Zugangs zu Standard- oder Sozialtarif führe dazu, dass in finanzielle Engpässe geratene Versicherte, die sozialrechtlich nicht als hilfebedürftig gelten und erst nach dem 1. Januar 2009 Mitglied der PKV geworden sind, keine Möglichkeit hätten, in den regelmäßig für sie günstigeren Standardtarif zu wechseln.
Stattdessen müssten sie den Basistarif wählen und sich dadurch oft sogar schlechter stellen als vorher. „Seine Aufgabe als Sozialtarif wird beim Basistarif nach Ansicht der Antragsteller hierdurch mitunter ad absurdum geführt“, heißt es im Antrag.
Die Union fordert daher, den Standardtarif für alle – also auch jene, die seit 2009 Mitglied der PKV geworden und nicht hilfebedürftig im sozialrechtlichen Sinne sind – wieder zu öffnen und so eine echte Entlastung für Versicherte in finanziell schwierigen Lebenslagen zu ermöglichen.
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