UPD-Stiftung nimmt Arbeit wieder auf

Berlin – Nach zahlreichen Problemen beim Aufbau der Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD) und dem Ende der ehemaligen UPD gGmbH haben Patienten von heute an wieder eine Anlaufstelle. Der Patientenbeauftragte des Bundes, Stefan Schwartze, sagte: „Wir schließen heute eine fast sechsmonatige Versorgungslücke.“
Das Angebot ist aber auch in Zukunft noch stark verringert. Zunächst soll die UPD nur telefonisch (0800/0117722) zu eingeschränkten Zeiten (montags, dienstags, donnerstags von 9.30 Uhr bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr, mittwochs und freitags von 9.30 Uhr bis 14 Uhr) erreichbar sein, wie Schwartze und der neu bestellte UPD-Stiftungsvorstand Sven Arndt in Berlin betonten.
Telefonisch beraten werden 40 Fachkräfte aus Medizin, Zahnmedizin, Psychologie, Recht und anderen Fachrichtungen. Die Stiftung geht zunächst von rund 100 Anfragen pro Tag aus.
Die Beratungskapazitäten sollen in den kommenden Monaten erweitert und ein Netz regionaler Beratungsstellen aufgebaut werden. Präsenzberatung, Chat oder andere schriftliche Formate sollen später die telefonische Beratung ergänzen. Es sollen zunächst 16 regionale Beratungsstellen geben, sagte Arndt. Er hoffe, dass es noch mehr würden. Partner vor Ort würden nun gesucht.
Der 1968 geborene Verwaltungsfachmann Arndt war zuletzt Administrativer Direktor bei der Berghof Foundation Operations gGmbH tätig. Zuvor war er Verwaltungsleiter beim Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und bei der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Arndt ist einer von zwei Vorständen. Für den zweiten Vorstand wird eine Frau gesucht, eine Auswahl ist aber bisher noch nicht getroffen.
Die im Jahr 2000 als Modellprojekt gegründete bundesweite Unabhängige Patientenberatung soll Bürger in gesundheitlichen, gesundheitsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen beraten – unabhängig, neutral, qualitätsgesichert, verständlich und kostenfrei. 2022 wandten sich etwa 123.000 Ratsuchende an die Organisation.
Um die Trägerschaft gab es jahrelanges Gerangel. Jetzt übernimmt eine gemeinnützige Stiftung die Institution. Der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband (GKV) verpflichtet, die Stiftung zu errichten und sie zu finanzieren, ohne jedoch Einfluss auf die Beratungstätigkeit nehmen zu dürfen.
Der GKV-Spitzenverband finanziert die Stiftung mit 15 Millionen Euro pro Jahr. Schwartze sagte, der Verband der privaten Krankenversicherung habe einen Einstieg in die Stiftung zugesagt, es gehe dabei entsprechend ihrem Versichertenanteil um sieben bis acht Prozent der Stiftungsmittel.
Dem Stiftungsrat gehören Vertreter von Ministerien, Abgeordnete des Bundestages sowie Repräsentanten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie Patientenorganisationen an. Der Vorsitzende ist der Patientenbeauftragte der Bundesregierung.
Zunächst wurde die Patientenberatung vom Sozialverband VdK Deutschland, von dem Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Verbund unabhängige Patientenberatung als Gesellschafter betrieben. 2015 wurde der kommerzielle Gesundheitsdienstleister und Call-Center-Betreiber Sanvartis mit der Trägerschaft beauftragt. Seitdem wuchs die Kritik an der Beratung und an möglichen Interessenkonflikten.
2023 verabschiedete die Ampelkoalition im Bundestag ein Gesetz, mit dem die Trägerschaft der UPD ab 2024 in eine Stiftung umgewandelt werden sollte. Zentraler Streitpunkt war der Einfluss der Krankenkassen: Patientenverbände und Verbraucherschützer kritisierten, dass der Bundesgesundheitsminister ihnen eine tragende Rolle zugestehen wollte, weil Konflikte zwischen Patienten und Krankenkassen einen großen Teil der Patientenberatung ausmachen.
Ärger gibt es weiter um die Frage, ob es sich beim Aufbau der Stiftung und der Abwicklung der alten UPD gGmbH um einen Betriebsübergang im Sinne des Arbeitsrechts handelt. Deshalb sind mehr als 70 Klagen bei den Arbeitsgerichten anhängig. 29 richten sich gegen die neue UPD-Stiftung. Die ehemaligen Mitarbeiter klagen auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
Bei der UPD und dem Patientenbeauftragten geht man aber davon aus, dass kein Betriebsübergang auf die Stiftung erfolgt sei. Doch wie die Arbeitsgerichte entscheiden, werde erst bei den von Mai bis November anvisierten Gerichtsterminen deutlich werden.
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