Politik

Verbände rufen Länder auf, Krankenhaustrans­parenzgesetz nicht zuzustimmen

  • Donnerstag, 21. März 2024
/picture alliance, EPA, Filip Singer
/picture alliance, EPA, Filip Singer

Berlin – Krankenhausverbände haben an den Bundesrat appelliert, dem Krankenhaustransparenzgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Zustimmung zu verweigern. Die vom Bundestag Ende vergangenen Jahres beschlossen Regelung steht morgen zum zweiten Mal auf der Tagesordnung der Länder­kammer.

Sie hatte Anfang Februar den Vermittlungsausschuss angerufen, der inzwischen eine Einigung vorgelegt hat. Die Länder müssen nun entscheiden, ob sie dem zustimmen oder Einspruch einlegen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) stellte die Regelung grundsätzlich infrage. „Auch nach der Sit­zung des Vermittlungsausschusses, der keinerlei Zugeständnisse des Ministers an die Länder hervorgebracht hat, geht es im Transparenzgesetz überhaupt nicht um mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten“, erklärte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß.

Vielmehr stehe die „Entmachtung der Länder in der Krankenhausplanung“ im Vordergrund. Was die Kranken­häuser bräuchten, sei hingegen ein sofortiger Inflationsausgleich.

Auch der Katholische Krankenhausverband warf Lauterbach vor, mit seinen Vorhaben zur Krankenhausreform durch die Hintertür die Planungshoheit der Länder zu untergraben. Das Transparenzgesetz enthalte ebenso wenig wie der neue Referentenentwurf zur Krankenhausreform wirksame Lösungen, um die aktuelle Insol­venzwelle und den kalten Strukturwandel im Krankenhausbereich zu stoppen.

Das Gesetz sieht die Einführung eines Transparenzverzeichnisses vor. Es soll die Bevölkerung über die Quali­tät von Krankenhäusern und verfügbare Leistungen informieren und Patienten bei der Auswahl von Kliniken helfen.

Der Bundesrat hatte bemängelt, dass die vorliegende Regelung das Ziel nicht erreiche; zudem kritisierte er überbordendende Bürokratie durch Meldepflichten und mangelnden Rechtsschutz für die Krankenhäuser.

kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung