Politik

Transparenz­gesetz: Einigung soll beim Vermittlungs­ausschuss präsentiert werden

  • Mittwoch, 21. Februar 2024
/picture alliance, Britta Pedersen
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Berlin – Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag wird heute in einer abendlichen Sitzung auch zum Krankenhaustransparenzgesetz beraten. Das Gesetz wurde Ende November des vergangenen Jahres von einer Mehrheit der Bundesländer in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Seitdem ist in verschiedenen Runden über eine Lösung im Streit um das Gesetz verhandelt worden.

Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes sollen die Bundesländer vor allem mit der Zusage der ge­mein­samen Finanzierung eines Transformationsfonds für den Umbau der Krankenhauslandschaft zur Zu­stimmung zum Gesetz bewegt werden. Das geht aus einer neuen Protokollnotiz hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Demnach soll der Transformationsfonds bereits ab dem 1. Januar 2025 gelten und mit Geldern der Länder sowie des Gesundheitsfonds gespeist werden. Alle anderen Verabredungen, die es bereits im November in einer Protokollerklärung seitens der Bundesregierung gegeben hat, bleiben offenbar bestehen.

Dazu gehört auch die Erhöhung des Landesbasisfallwerts ab dem 1. Juli 2024. Im Laufe der Woche war spe­kuliert worden, dass diese Erhöhung möglicherweise bereits rückwirkend zum 1. Januar greifen könnte.

Das Krankenhaustransparenzgesetz ist das erste Gesetz der großen Krankenhausreform, die Bundesgesund­heits­minister Karl Lauterbach (SPD) plant. Teil des Gesetzes ist auch ein Transparenzverzeichnis für Kliniken.

Dort soll abrufbar sein, welche Klinik welche Leistungen anbietet und wie es mit Behandlungserfahrungen und Personalschlüsseln aussieht.

Im Gesetz vorgesehen sind auch Regelungen für eine zusätzliche Liquidität in Höhe von sechs Milliarden für die Klinken. Die Bundesländer kritisieren das Gesetz besonders wegen des Transparenzverzeichnisses – sie fürchten fehlgeleitete Informationen für Bürgerinnen und Bürger.

Im Vorfeld der Sitzung des Vermittlungsausschusses erklärte FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschen­berg-Dugnus, das Gesetz sei ein Meilenstein für die Patientensicherheit und ein wichtiger Beitrag zur finan­ziellen Stabilisierung der Kliniken. „Deshalb ist es wichtig, dass wir es endlich durch die Tür bringen.“ Der momentane Stillstand schade sowohl den Kliniken als auch den Patienten.

In der nicht öffentlichen Sitzung des Vermittlungsausschusses werden neben dem Transparenzgesetz auch das Wachstumschancengesetz sowie das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz und das Gesetz zur Förde­rung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten ver­handelt.

Beraten wird auch über die strittige Frage, wie eine EU-Richtlinie, die sich mit einer Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher und ähnliche Maschinen befasst, in nationales Recht umgesetzt werden soll.

Zwei Vorhaben der Bundesregierung zur Digitalisierung der Justiz sind nach dpa-Informationen dagegen noch nicht entscheidungsreif und daher auch für heute Abend nicht auf der Tagesordnung. Hier geht es zum einen um das Gesetz zur Audiodokumentation der Hauptverhandlung in Strafprozessen und zum anderen um das Gesetz zum verstärkten Einsatz von Videokonferenztechnik in Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten.

bee/dpa

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