Politik

Verband der Ersatzkassen für weitergehende Regulation bei MVZ-Investoren

  • Donnerstag, 18. August 2022
/picture alliance, Carmen Jaspersen
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Berlin – Auch von Finanzinvestoren gegründete Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollten weiterhin Teil der ambulanten Versorgung sein, zugleich müsse aber mit „geeigneten regulatorischen Maßnahmen mögli­chen Fehlentwicklungen“ entgegengewirkt werden. Dafür sprach sich heute der Verband der Ersatzkassen (vdek) aus.

Kapitalinvestoren komplett aus dem Gesundheitsmarkt zu verbannen, sei „nicht sinnvoll“, sagte Boris von May­dell, Leiter der vdek-Abteilung Ambulante Versorgung. Allerdings sollte es klare Voaussetzungen und Regelun­gen geben – unter dieser Bedingung könnten Kapitalgesellschaften mit Steuersitz in der Europäischen Union auch direkt die Möglichkeit erhalten, ein MVZ aufzubauen oder sich an einem solchen zu beteiligen.

So seien aus vdek-Sicht MVZ zwar als ein Bestandteil des Versorgungssystems zu betrachten, die Vielfalt müs­se aber gesichert bleiben. Regionale Angebotsmonopole könnten durch die Konzentration auf besonders ren­ditestarke Leistungen zu einer Verschlechterung der Versorgungssituation für die Versicherten führen und müssten vermieden werden.

Um eine breite Anbieterstruktur zu erhalten, schlägt der vdek vor, Anträge auf Zulassung eines MVZ oder An­stellung von Ärzten abzulehnen, wenn eine marktbeherrschende Stellung in einem Planungsbereich vorliegt. Dies solle der Fall sein, wenn entweder mehr als 40 Prozent der Arztsitze zu einem MVZ-Träger, mehr als 50 Prozent der Sitze zu drei oder weniger Trägern oder mehr als 67 Prozent der Sitze zu fünf oder weniger MVZ-Trägern gehören.

Die Zulassungsauschüsse sollten laut vdek einen gewissen Ermessensspielraum besitzen, um jeweils zwi­schen der Sicherstellung der Versorgung und der Gefahr einer dauerhaften Anbieterkonzentration abwägen zu können.

Leistungskonzentrationen vermeiden

Die Vermeidung einer Leistungskonzentration, die aus Sicht des vdek den vollen Versorgungsauftrag gefährde, könne durch entsprechende Vorgaben gelingen. Ziel müsse es sein, dass in einem MVZ insgesamt der durch­schnitt­liche Leistungsmix der vertretenen Facharztgruppen erbracht werde – diesen Leistungsumfang könne die gemeinsame Selbstverwaltung bundeseinheitlich festlegen.

Die Zulassungsausschüsse sollen zudem bei der Vergabe eines Arztsitzes in einem MVZ Vorgaben zum Leis­tungsumfang machen. Diese Vorgaben müssten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen kontrolliert und bei Verstößen auch mit Sanktionen bis hin zum Zulassungsentzug belegt werden können.

Zusätzlich sollte es, so von Maydell, weitere begleitende Maßnahmen geben. So könne eine Kennzeichnungs­pflicht für die MVZ-Träger die Transparenz erhöhen.

Um die Integrität ärztlicher Entscheidungen in den MVZ sicherzustellen, sollten Aufgaben- und Verantwor­tungs­bereich der jeweiligen ärztlichen Leitung gesetzlich konkretisiert und gestärkt werden. Zudem sollten Zielvereinbarungen „so weit wie möglich“ abgeschafft werden.

Um die Einhaltung solcher Maßnahmen durchzusetzen, spricht sich der vdek für die Möglichkeit aus, Eingriffe in die Therapiehoheit bei einer Meldestelle der ärztlichen Selbstverwaltung anzuzeigen.

aha

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