Verdacht auf Armbruch kann bei Kindern mit Ultraschall abgeklärt werden

Berlin – Besteht bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr der Verdacht, dass ein Ober- oder Unterarmknochen gebrochen ist, kann dies künftig auch ambulant mittels Ultraschall abgeklärt werden. Den Beschluss zur Fraktursonografie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner heutigen Sitzung gefasst.
Die Fraktursonografie ist aus Sicht des G-BA im Vergleich zum bisherigen Routineverfahren der Röntgendiagnostik gleich verlässlich, jedoch ohne die Kinder einer Strahlenbelastung auszusetzen.
Mit Einführung als neue ambulante Kassenleistung kann zudem der Verdacht auf einen Knochenbruch nun auch in Notfallambulanzen oder Facharztpraxen, die über kein Röntgengerät verfügen, abgeklärt werden.
Der G-BA wies darauf hin, dass 80 Prozent der bislang routinemäßig eingesetzten Röntgenaufnahmen, mit denen bei Kindern der Verdacht eines Ober- oder Unterarmknochenbruchs überprüft wird, negativ ausfällt.
„Auch wenn die Röntgendiagnostik mit einer vergleichsweise niedrigen Strahlendosis verbunden ist, ist es wichtig, gerade in dieser Altersgruppe eine Belastung durch Röntgenstrahlung möglichst zu vermeiden“, sagte Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.
In begründeten Fällen – wie zum Beispiel bei starken Fehlstellungen mit hochwahrscheinlicher Konsequenz einer Operation – könne zwar direkt oder zusätzlich weiterhin eine Röntgenaufnahme notwendig sein und erfolgen. Bei den meisten Untersuchungen könne aber eine Röntgenuntersuchung durch die Ultraschalluntersuchung ersetzt werden.
Bestätigt wurde mit einem ebenfalls heute gefassten G-BA-Beschluss, dass die Fraktursonografie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erforderlich ist.
In der stationären Versorgung kann die Fraktursonografie bereits angewendet werden. Bevor sie auch als ambulante Leistung von qualifizierten Fachärzten erbracht und abgerechnet werden kann, sind noch weitere Schritte notwendig. Das Bundesministerium für Gesundheit darf den Beschluss nicht beanstanden und er muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und tritt in Kraft treten.
Anschließend muss noch der Bewertungsausschuss festlegen, inwieweit der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst werden muss. Dafür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit. Der EBM bildet die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen.
Die Sektion Kindertraumatologie der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) begrüßt die Anerkennung der Fraktursonografie als innovative, strahlenfreie Diagnostik im Kindesalter ausdrücklich.
Allerdings sei ein differenzierter Einsatz der Methode notwendig, wie er auch in der entsprechenden S2e-Leitline Fraktursonografie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) dargestellt werde, hieß es.
„Es muss darauf hingewiesen werden, dass der Einsatz dieser Methode nicht bei allen Knochenbrüchen der oberen Extremität möglich ist, sondern fast ausschließlich bei gelenknahen (metaphysären) Läsionen zum Einsatz kommt“, sagte die Sektion Kindertraumatologie dem Deutschen Ärzteblatt. Diese stellten aber den weit überwiegenden Anteil an Verletzungen dar.
Bei komplexen Verletzungen sowie ellenbogen- und schulternahen Frakturen müsse die Möglichkeit zur Röntgendiagnostik bestehen, nur unkomplizierte hangelenksnahe Läsionen seien komplett röntgenfrei zu diagnostizieren.
„Unter Beachtung dieser Vorgaben ist die Fraktursonografie eine schonende, schmerzarme und kindgerechte Diagnostik, welche die Strahlenbelastung unserer kleinen Patienten substanziell senken wird“, hieß es aus der DGU-Sektion.
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