Politik

Verordnung: Berechtigtenkreis für kostenfreie Coronatests erweitert

  • Mittwoch, 29. Juni 2022
/nito, stock.adobe.com
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Berlin – Die Corona-Testverordnung ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie wird somit wie ange­kündigt morgen in Kraft getreten. Auf den letzten Metern gab es noch Anpassungen bei den Anspruchs­berechtigten auf kostenfeie Testungen.

„Auch pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte werden sich weiter kostenlos testen lassen können“, erläuterte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Damit erweitere man den Kreis der Anspruchsberechtigten, so Lauterbach, behalte aber das Kriterium dafür bei: Den Schutz von Risikogruppen durch kostenlose Bürgertests. In der Verordnung sind allerdings nur Men­schen mit Behinderungen inkludiert, die im Rahmen eines persönlichen Budgets nach Paragraf 29 des Neunten Sozialgesetzbuches andere Personen beschäftigen.

Zuvor waren in der Verordnung als vulnerable Gruppen Besucher von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäu­sern sowie Klein­kinder bis fünf Jahre und Frauen zu Beginn der Schwangerschaft aufgelistet.

Weitere Gruppen, die nicht Teil der Risikogruppen sind, müssen für „Bürgertests“ künftig drei Euro Selbst­be­teiligung leisten. Dazu gehören Personen, die etwa andere Menschen über 60 Jahre oder eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen wollen.

Auch Personen die Kontakt zu Menschen haben, die aufgrund einer Behinderung oder Vorerkrankung ein hohes Risiko aufweisen, schwer an COVID-19 zu erkranken, dürfen sich mit einer Eigenbeteiligung von drei Euro testen lassen.

Die Bundesländer haben laut Verordnung die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung von drei Euro auch für weitere Gruppen zu übernehmen – mehrere Länder schlossen dies aber bereits aus.

Kritik gab es nach Bekanntwerden des Verordnungsentwurfs von Ärzteverbänden, die vor weiteren Betrugs­fällen im Zuge der Bürgertests sowie einer deutlichen Mehrbelastung des medizinischen Personals warnten.

Zudem gab es Kritik, dass einige vulnerable Gruppen wie beispielsweise Organtransplantierte keinen Zugang mehr zu den kostenfreien Bürgertests haben werden.

Die aktuelle Corona-Testverordnung läuft nun bis zum 25. November 2022.

aha/cmk

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