Weiter Kritik am GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Berlin – Vor der morgigen Anhörung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat der AOK-Bundesverband seine Kritik an den Plänen der Politik erneuert. Kritik am Gesetzentwurf kommt auch vom Deutschen Hebammenverband (DHV) und – aus anderen Gründen – von vielen Ärzteverbänden.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, das die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwei Drittel der aufzubringenden 17 Milliarden Euro finanzieren sollen – durch Beitragssatzanhebung, Darlehensaufnahmen der Kassen sowie den Rückgriff auf Kassenreserven.
„Die Belastungseffekte durch das Gesetz sind extrem ungerecht verteilt“, sagte die Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Carola Reimann. Zudem werde das Gesetz nicht weit tragen. Nach einem kurzfristigen Einmaleffekt im kommenden Jahr werde es die Finanzmisere der GKV in den darauffolgenden Jahren sogar noch weiter verschärfen.
Reimann kritisierte, dass Gesetz lasse das Problem der „strukturellen Unterdeckung“ ungelöst, denn die Ausgaben der Krankenkassen stiegen schneller als die Einnahmen.
Als Beispiel nannte sie die Gesundheitsversorgung für Arbeitslosengeld-II-Beziehende: Nötig seien für die Kassen 350 Euro je Bezieher und Monat, tatsächlich erhielten die Kassen aber nur 100 Euro. Dies müsse die Politik korrigieren, wie es auch im Koalitionsvertrag der Ampel vorgesehen sei.
„Außerdem brauchen wir die Absenkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel auf sieben Prozent als kurzfristige Entlastung und endlich umfassende Strukturreformen im Krankenhaussektor“, betonte Reimann.
Vor Versorgungsengpässen in der klinischen Geburtshilfe warnt der DHV in einem Brief an die Fraktionen in der Regierungskoalition. Ein Grund dafür seien die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Änderungen zum Pflegepersonalbudget.
Einige Berufsgruppen sollen danach – anders als im Augenblick – nicht mehr über das Pflegebudget finanziert werden, sondern wieder über die Fallpauschalen. Dies betrifft laut dem DHV auch Hebammen in den Kliniken.
Diese geplante Regelung werde eine Fehlentwicklung durch die seit Januar 2022 geltende Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung verstärken. Diese sieht vor, dass Hebammenstellen auf den Pränatal- sowie Wochenbettstationen und in der ambulanten Pränatalversorgung nur zu fünf bis maximal zehn Prozent auf die Pflegepersonalzahl angerechnet werden.
Beides zusammen macht es Kliniken laut dem DHV „absehbar unmöglich, Hebammenarbeit bedarfsgerecht einzuplanen und zu refinanzieren“. Deutliche Kritik am Gesetzentwurf kommt auch von der Ärzteschaft – hier steht die geplante Streichung der Neupatientenregelung im Fokus.
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