Weniger Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten Sonderförderung

Berlin – 121 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten insgesamt rund 60 Millionen Euro Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Das sind 15 Kliniken weniger als im Jahr zuvor.
In Bayern erhalten demnach fünf Klinikstandorte keinen Sicherstellungszuschlag mehr. In Hessen, Niedersachsen und Thüringen sind es jeweils zwei Kliniken, die nicht mehr auf der Förderliste stehen. Aber auch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist jeweils ein Klinikum nicht mehr dabei.
Krankenhausschließungen sind nicht der Hauptgrund, lediglich das Agaplesion Evangelische Krankenhaus in Holzminden ist aufgrund einer Insolvenz Ende 2023 geschlossen worden.
Die Höhe der Förderung pro Haus bemisst sich nach der Zahl der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen: Hält ein Krankenhaus eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vor, erhält es einen Zuschlag von 400.000 Euro. Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 200.000 Euro dazu.
In diese Jahr verteilen sich die Zuschläge auf 82 Häuser mit je 400.000 Euro, 19 Häuser mit je 600.000 Euro und 20 Häuser mit je 800.000 Euro.
„So wollen wir eine wohnortnahe stationäre Versorgung auf dem Land sicherstellen, damit große wie kleine Patientinnen und Patienten auch im Notfall schnelle und fachkundige Hilfe erhalten“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Wichtig sei, dass Qualitätskriterien auch für bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Regionen beibehalten würden. „Diese dienen der Patientensicherheit“, betonte sie.
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der PKV-Verband vereinbaren jährlich eine Liste der Krankenhäuser, die die Kriterien für die Förderung erfüllen. Voraussetzungen sind unter anderem eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie und zusätzlich eine Basisnotfallversorgung gemäß den Notfallstufenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
In die Förderung gehen außerdem geburtshilfliche Fachabteilungen ein sowie Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, die mindestens das Modul Basisnotfallversorgung Kinder gemäß den Notfallstufenregelungen des G-BA erfüllen.
„Die Krankenhausversorgung auch außerhalb der Ballungsräume gehört zum Erhalt der gleichwertigen Lebensverhältnisse“, so Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands. Der Zuschlag wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Häuser kein Defizit haben.
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