Zahlreiche Verfassungsbeschwerden gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht

Karlsruhe – Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind mittlerweile 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägern gegen die einrichtungsbezogene Coronaimpfpflicht – also die Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal eingegangen.
Knapp 60 davon seien mit einem Eilantrag verbunden, berichtete Focus Online heute. Nach Auskunft des Gerichtssprechers gibt es außerdem drei isolierte Eilanträge. Die erste Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag war Mitte Dezember in Karlsruhe eingereicht worden.
Das Gericht gibt üblicherweise keine Auskunft darüber, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Da die Impfpflicht ab Mitte März gelten soll, ist aber zu erwarten, dass die zuständigen Richter des 1. Senats rechtzeitig vorher zumindest die Eilanträge prüfen. Diese zielen darauf ab, die Umsetzung solange auszusetzen, bis es eine abschließende Entscheidung im Hauptverfahren gibt.
Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen und war am 10. Dezember des vergangenen Jahres von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Sie soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, die ein besonders hohes Risiko haben, dass die Krankheit schwer oder sogar tödlich verläuft.
Betroffene müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind – oder aber eine Arztbescheinigung vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können.
Neue Beschäftigte benötigen den Nachweis ab 16. März von vornherein. Fehlt er, muss das Gesundheitsamt informiert werden, das dann ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen kann.
Zuletzt war Kritik laut geworden, dass die Prüfung der einzelnen Fälle praktisch kaum zu leisten sei. Außerdem wird befürchtet, dass die Durchsetzung zu große Lücken beim Pflegepersonal reißt.
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