Vermischtes

32.000 ungeimpfte Beschäftigte in Baden-Württemberg gemeldet

  • Donnerstag, 7. April 2022

Stuttgart – Baden-württembergische Krankenhäuser und Einrichtungen im Gesundheitswesen haben bis zum Ablauf der Meldefrist der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Daten von fast 32.000 ungeimpf­ten Beschäftigten an die Gesundheitsäm­ter weitergereicht.

„Abstrakt betrachtet sind rund 32.000 Menschen eine sehr große Zahl“, sagte der Amtschef Pandemiebe­wältigung im Sozial­ministerium, Uwe Lahl. Es arbeiteten aber rund 1,8 Millionen Menschen im Bereich Gesund­heit. Der überwiegende Teil von ihnen sei sich also seiner besonderen Verantwortung bewusst.

Seit Mitte März gilt in Baden-Württemberg die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Kliniken, Hei­me und Einrichtungen, Praxen und ambulante Dienste müssen seitdem Mitarbeitende beim Gesund­heits­amt melden, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen es Zweifel an der Echtheit der vorgeleg­ten Nachweise gibt. Bis zum Ablauf der zweiwöchigen Rückmeldefrist haben sich laut Ministe­rium 5.622 Einrichtungen beteiligt.

Die Ämter entscheiden in jedem Einzelfall, wie es mit ungeimpften Mitarbeitern weitergeht. Es wird zu­nächst versucht, die Betreffenden von der Maßnahme zu überzeugen. Sie soll vulnerable Gruppen – etwa Bewohner in Pflegeheimen oder Kranke – besser vor Ansteckungen mit dem Virus schützen.

Ist kein Umdenken in Sicht, kann das Gesundheitsamt „innerhalb einer angemessenen Frist“ Betroffenen das Betreten des Arbeitsplatzes und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen. Auch ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro ist möglich.

Da die Behördenvertreter einen Ermessensspielraum haben, können sie im Fall großer Personalknapp­heit dem ungeimpften, aber täglich getesteten Mitarbeiter den befristeten Verbleib erlauben.

dpa

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