Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: Meldungen künftig nur noch digital

Berlin – Die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden ab dem 1. Januar 2028 nur noch digital möglich sein. Das hat die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) heute mitgeteilt.
Sie wies darauf hin, dass das auf die Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) zurückgeht, die jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027. Bis dahin können Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden.
Neben der Digitalisierung der Meldungen gibt es weitere kleinere Änderungen. So gibt es eine Ergänzung der Angaben zum Geschlecht um die Einträge „Divers“ und „keine Angabe“. Informiert werden muss darüber, ob der Unfall während einer Homeoffice-Tätigkeit oder während des Distanzunterrichts eingetreten ist, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt oder ob ein Gewaltereignis vorgelegen hat.
Für die ärztliche Anzeige über den Verdacht auf eine Berufskrankheit wird derzeit an einem digitalen Übertragungsweg gearbeitet.
Für die digitale Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten stehen die für Unternehmen erforderlichen digitalen Formulare bereits im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung oder über das Onlineangebot des jeweiligen Unfallversicherungsträgers zur Verfügung. Die digitalen Meldeformulare werden gestaffelt ergänzt.
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