Beirat rät zur Aufnahme von Parkinsonsyndrom durch Pflanzenschutzmittel als Berufskrankheit

Berlin – Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat empfohlen, das Parkinsonsyndrom durch chemische Pflanzenschutzmittel als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheitenverordnung aufzunehmen.
Der Beirat gründet seine Empfehlung auf verschiedene wissenschaftliche Studien sowie Expertenmeinungen und sieht damit einen beruflichen Zusammenhang zwischen dem Parkinsonsyndrom und dem beruflichen Umgang mit diesen Mitteln.
Dazu muss ein diagnostiziertes primäres Parkinsonsyndrom ohne sekundäre Genese vorliegen. Die Anerkennung als Berufskrankheit kommt laut Beirat bei Personen in Betracht, die Herbizide, Fungizide oder Insektizide langjährig und häufig im beruflichen Kontext selbst angewendet haben. Betroffen sind voraussichtlich vor allem Landwirte.
Das BMAS beabsichtigt, die Aufnahme in die Berufskrankheitenverordnung in der zweiten Jahreshälfte 2024 vorzubereiten. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann die Erkrankung auch bereits vor Aufnahme in die Berufskrankheitenverordnung als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden. Der Leistungsumfang bei Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit ist derselbe wie bei einer Berufskrankheit, die in die Verordnung aufgenommen wurde.
Dass Parkinson nunmehr als Berufskrankheit anerkannt wird, bedeutet, dass Betroffene Anspruch auf Unterstützung durch die Berufsgenossenschaft haben, wenn sich die Krankheit aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit entwickelt hat.
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