BfArM veröffentlicht endgültige Fassung der ICD-10-GM 2025

Bonn – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die endgültige Fassung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-GM Version 2025) veröffentlicht.
Sie bildet zusammen mit dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) die Basis für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung sowie weiteren Anwendungsbereichen.
Laut BfArM flossen in die neue Version 43 Vorschläge ein, die überwiegend von medizinischen Fachgesellschaften, Fachleuten aus der Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie aus weiteren Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen eingebracht wurden.
Demnach hat das BfArM unter anderem bei den bakteriellen Infektionen nicht näher bezeichneter Lokalisation einen neuen 5-Steller eingeführt, um Bakteriämien und Infektionen nach Erregern spezifisch abzubilden.
Einen neuen 5-Steller gibt es nun auch beim Alpha-1-Antitrypsinmangel, um diesen spezifisch kodieren zu können. Ebenfalls neue 5-Steller erhielten die Muskeldystrophie Typ Duchenne, um die maligne Muskeldystrophie Typ Duchenne von sonstigen Muskeldystrophien abzugrenzen und spezifisch kodieren zu können.
Wichtige Neuerungen erläutert auch der Kommentar im Vorspann des systematischen Verzeichnisses in den einzelnen Kapiteln. Alle Änderungen im Detail sind zudem in der Aktualisierungsliste enthalten. Die Differenzliste enthält die Änderungen der endgültigen Fassung gegenüber der Vorabfassung.
Ärzte und Dokumentare in Krankenhäusern sind laut BfArM verpflichtet, bei der Kodierung die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen; für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gelten die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych).
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