Bottroper Apothekerskandal: Antrag auf Hilfe für alle Opfer möglich

Düsseldorf – Opfer des Bottroper Apothekerskandals können von nun an 5.000 Euro vom Land beantragen – auch wenn sie nicht zum Kreis der in einem Gerichtsurteil zu dem Fall genannten Betroffenen zählen.
Sie können bis Ende Juni entsprechende Anträge stellen, wie das NRW-Gesundheitsministerium heute mitteilte. Der Landtag hatte im Dezember beschlossen, den Kreis der Anspruchsberechtigten auszuweiten.
Im dem Fall hatte ein Apotheker jahrelang teure Wirkstoffe für Krebsmedikamente unterdosiert und damit illegale Millionenprofite erzielt.
Der Apotheker war vom Landgericht Essen 2018 wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu zwölf Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt worden.
Ursprünglich waren die Zahlungen an Opfer und Hinterbliebene auf die rund 2.000 im Essener Urteil genannten Geschädigten begrenzt.
Mit dem Landtagsbeschluss vom Dezember sind nun alle berechtigt, die zwischen 2001 und 2016 nachweislich in der Alten Apotheke in Bottrop individuell hergestellte Krebsmedikamente bekommen haben.
Das gilt auch für Angehörige von verstorbenen Betroffenen. Insgesamt umfasst der Hilfsfonds des Landes zehn Millionen Euro.
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