Vermischtes

Bundesverfassungs­gericht: Fixierte Patientin klagt erfolgreich gegen eingestellte Ermittlungen

  • Mittwoch, 22. Januar 2020
Erste Verfassungsbeschwerden gegen Sterbehilfeverbot vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen
/dpa

Karlsruhe – Wegen der rechtswidrigen Fixierung einer Patientin am Universitätsklinikum Kiel hätte die Staatsanwaltschaft weiter gegen zwei Ärzte und einen Pfleger ermitteln müssen. Die Sache sei nicht hinreichend aufgeklärt worden, entschied das Bundesver­fassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe heute per Beschluss. Verfassungsklage eingereicht hatte die Patientin (Az. 2 BvR 1763/16).

Die Frau war 2012 vom Pferd gestürzt und mit Gedächtnislücken und Schmerzen in die Klinik gekommen. Am nächsten Morgen wollten sie die Ärzte noch nicht entlassen. Als sie trotzdem mit ihrem Lebensgefährten die Klinik verließ, rief das Personal die Polizei.

Die Beamten überredeten die Frau, auf die Station zurückzukehren. Als sie dort ankam, waren an ihrem Bett schon Fixiergurte angebracht. Der Stationsarzt, ein Pfleger und ein Polizist fesselten sie mit Gewalt ans Bett. Der Amtsarzt verfügte, dass sie bis zum nächs­ten Tag auf der Intensivstation bleiben müsse, eine Richterin ordnete die weitere Un­ter­bringung an.

Die Frau erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Kiel stellte die Ermittlungsver­fah­ren gegen ei­nen Stations­arzt, einen Amtsarzt, einen Pfleger sowie eine beteiligte Richterin allerdings ein. Die dagegen ein­ge­legten Rechtsmittel blieben erfolglos.

Zu Unrecht, entschieden nun die Richter des BVerfG. In einem Fall wie diesem könne der Verzicht auf eine effektive Strafverfolgung das Vertrauen in das Gewaltmonopol des Staa­tes erschüttern, erklärte die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG.

Dem Beschluss zufolge hätten sich die Ermittler mit den Folgen des Vorfalls für die Pa­tien­tin auseinan­dersetzen müssen. Es wäre eine weitere Aufklärung des Sachverhalts not­wendig gewesen.

Das bezieht sich den Verfasungsrichtern zufolge auf die Ermittlungen gegen die beiden Ärzte und den Pfleger. Im Fall der Richterin sahen die Verfassungsrichter die Klage als unbegründet an.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht muss sich nun erneut mit dem Fall be­fassen. Dort hatte sich die Frau zuletzt erfolglos gegen die Einstellung gewehrt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2018 die Vorgaben für Fixierungen verschärft.

dpa/afp

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