Vermischtes

Digitalverband kritisiert Kassenärztliche Bundesvereinigung

  • Montag, 27. Mai 2024
/MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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Berlin – Die grundlegende Intention der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie zu entsprechenden Anforderungen an die Praxissoftware zu informieren, begrüße man, teilte der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) mit. Das „unabgestimmte Vorgehen zu den formulierten und veröffentlichten Anforderungen“ sehe man aber kritisch. Die KBV

Die KBV hatte kürzlich Informationen für die Praxen veröffentlicht, welche Anforderungen die Praxisverwaltungssysteme (PVS) erfüllen müssen, damit ab 2025 möglichst schnell und einfach mit der ePA gearbeitet werden kann.

Weder die Gematik als gesetzlich zuständige und betraute Stelle zur Definition von Anforderungen an die ePA-Umsetzung noch die PVS-Anbieter „mit ihrer technischen und praxisnahen Expertise“ seien von der KBV in die Erstellung der Praxisinformation einbezogen worden, kritisierte nun der bvitg.

„Im Ergebnis steht somit ein monoperspektivisches Erwartungsmanagement, welches besonders technische Implikationen der dargelegten Konzeptionen unzureichend berücksichtigt“, so der Verband.

Eine erfolgreiche Umsetzung der „ePA für alle“ könne aus Sicht des Verbandes nur gelingen, „wenn Erwartungshaltungen entsprechend abgestimmt und in Hinblick auf die technischen Anforderungen harmonisiert und im Dialog zwischen KBV, Gematik sowie Industrie kommuniziert werden“.

Man habe „sachlich, kompetent und detailliert“ die eigenen Anforderungen formuliert, damit die ePA in den Praxen erfolgreich umgesetzt werden kann, betonte die KBV.

„Es muss zudem klar sein, dass In der Versorgung von Patientinnen und Patienten zunächst und vorrangig die Perspektive derjenigen eingenommen werden sollte, die diese Versorgung jeden Tag leisten, nämlich die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“, hieß es gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Für konstruktive Unterstützungen auf diesem Weg sei man „dankbar und offen für den Dialog“.

EB/aha

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