Praxisverwaltungssysteme: KBV informiert zur elektronischen Patentenakte

Berlin – Informationen dazu, wie die Praxisverwaltungssysteme (PVS) Ärzte und Psychotherapeuten bei der Nutzung der elektronischen Patentenakte (ePA) bestmöglich unterstützen können, stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereit.
Alle gesetzlich Versicherten sollen ab dem 15. Januar 2025 eine ePA erhalten – es sei denn, sie widersprechen. Mit dieser Opt-Out-Regelung will der Gesetzgeber erreichen, dass die „ePA für alle“ künftig breit genutzt wird. Denn bislang haben nur etwa ein Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten eine digitale Akte bei ihrer Krankenkasse beantragt, obwohl dies seit Januar 2021 möglich ist.
Ärzte und Psychotherapeuten nutzen die ePA mit Hilfe des jeweiligen PVS. Sie müssen also keine eigenständige neue Anwendung installieren oder beispielsweise eine Webseite aufrufen. Bisherige Erfahrungen zeigen laut KBV jedoch, dass die Softwaremodule für die ePA bislang noch „sehr häufig unzureichend und nicht alltagstauglich“ umgesetzt sind.
Die KBV hat deshalb Anforderungen aufgelistet, die die PVS erfüllen müssen und die am Praxisalltag ausgerichtet sind – im Fokus stehen insbesondere Nutzerfreundlichkeit, Funktionsfähigkeit und Performanz.
Diese Anforderungen betreffen die Prozesse beim Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) bei der Anmeldung, über den die Praxen künftig automatisch Zugriff auf die ePA für einen Zeitraum von 90 Tagen erhalten.
Weitere Bereiche sind das Suchen, Lesen und Herunterladen von Dokumenten sowie das Einstellen von Dokumenten in die ePA. Außerdem gibt es eine umfangreiche Liste mit Fragen und Antworten.
Generelles Ziel müsse es laut KBV sein, den Workflow in den Praxen so weit wie möglich automatisiert zu gestalten. Ladevorgänge und Ähnliches müssten prozessual und technisch so gelöst werden, dass der Arbeitsalltag nicht gestört wird.
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