EU-weit neue Regeln für Elternzeit und Pflege in Kraft

Brüssel – Seit heute gelten EU-weit neue Regeln zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Die Vorschriften enthalten Mindeststandards für Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub und legen zusätzliche Rechte fest, etwa jenes auf flexible Arbeitsregelungen.
Damit sollen die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und die Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen gesteigert werden. Die EU-Kommissarin für Demokratie und Demografie, Dubravka Suica, sagte dazu heute in Brüssel, die neue Richtlinie gebe Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit für betreuungsbedürftige Angehörige.
„Als Gesellschaft müssen wir uns um die Pflege kümmern. In jüngster Zeit haben wir gesehen, wie anfällig die Gesundheit sein kann und wie wichtig Solidarität in der Gesellschaft ist. Flexible Arbeitsregelungen und die Möglichkeit, bei Bedarf Pflegeurlaub zu nehmen, zeigen, dass die EU eine tatsächliche Solidaritätsgemeinschaft ist.“
Die für Gleichstellung zuständige Kommissarin Helena Dalli versprach mit der Neuerung eine „gerechtere Aufteilung der Haushalts- und Betreuungspflichten“ zwischen Männern und Frauen. Vera Jourova, EU-Kommissarin für Werte und Transparenz, verwies auf ein Mehr an Flexibilität.
Die Richtlinie gibt berufstätigen Vätern in der gesamten EU Anspruch auf mindestens zehn Tage vergüteten Urlaubs anlässlich der Geburt ihres Kindes. Zudem dürfen Väter wie Mütter mindestens vier Monate Elternurlaub in Voll- oder Teilzeit oder gestaffelt verlangen, von denen zwei Monate bezahlt und nicht übertragbar sind.
Beschäftigte mit einer pflegebedürftigen Person im Haushalt haben Anrecht auf mindestens fünf Arbeitstage Pflegeurlaub pro Jahr. Berufstätige Eltern mit Kindern bis zu acht Jahren sowie pflegende Angehörige können zudem verkürzte oder flexible Arbeitszeiten beantragen.
Die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist das Ergebnis jahrelanger Verhandlungen. Der Vorschlag wurde am 13. Juni 2019 angenommen; die Mitgliedstaaten hatten bis zum 2. August 2022 Zeit, ihn in nationales Recht umzusetzen. In fünf Jahren soll eine Überprüfung stattfinden.
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