G-BA beschließt Änderung der Mutterschaftsrichtlinien

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Änderungen an den Mutterschaftsrichtlinien (Mu-RL) beschlossen. Das erfordert zudem die Einführung eines neuen Mutterpasses – voraussichtlich im Dezember oder Januar.
Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) ergibt sich aus den geänderten Mu-RL kein unmittelbarer Handlungsbedarf für die Vertragsarztpraxen. Gynäkologische Praxen erhalten die neuen Mutterpässe – genau wie die bisherigen – bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Bereits ausgestellte Dokumente für Schwangere behalten ihre Gültigkeit und können weiter verwendet werden.
Die Änderungen in den Mu-RL beziehen sich vor allem auf Aufbau, Struktur und Bezeichnungen. So wurde das Wort „Entbindung“ durch „Geburt“ ersetzt, was auch den Titel der Richtlinie betrifft. Dieser lautet künftig „Richtlinie über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt“ (statt bisher: „Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung“).
Darüber hinaus soll es ebenfalls Änderungen an der Versicherteninformation „Basis-Ultraschalluntersuchungen für Frauen in der Schwangerschaft“ geben. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber 2018 in der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) geregelt hat, dass bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken ein Fötus nicht exponiert werden darf (§ 10 NiSV).
An dieses geltende Recht soll die Versicherteninformation zu Basis-Ultraschalluntersuchungen für Frauen in der Schwangerschaft nun angepasst werden, die Einführung ist ebenfalls für Dezember oder Anfang nächsten Jahres geplant.
Davor werden die Beschlüsse des G-BA zunächst noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft. Hierfür hat das Ministerium zwei Monate Zeit.
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