Gericht: Kündigung wegen fehlender Coronaimpfung rechtens

Erfurt – Eine fehlende Coronaimpfung kann eine rechtmäßiger Kündigungsgrund für Krankenhauspersonal sein. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied gestern, dass die Kündigung einer entsprechend ungeimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion rechtens war.
Die Revision der betroffenen Frau aus Rheinland-Pfalz hatte keinen Erfolg. Ihr war im Juli 2021 gekündigt worden; zuvor war sie auf verschiedenen Stationen eines Krankenhauses in der Patientenversorgung eingesetzt.
Die Richter führten aus, das wesentliche Motiv für die Kündigung sei nicht die Weigerung der Klägerin gewesen, sich einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen, sondern der beabsichtigte Schutz der Krankenhauspatienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal.
Dabei sei es rechtlich ohne Bedeutung, dass die Kündigung vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht ab 15. März 2022 erklärt wurde. Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bestünden keine Bedenken an der Wirksamkeit der Kündigung.
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