Vermischtes

Handlungsempfehlung zur Arzneimittel­verordnung

  • Mittwoch, 17. Juni 2020
/Alexander Raths, stock.adobe.com
/Alexander Raths, stock.adobe.com

Berlin – Eine Handlungsempfehlung zur Arzneimittelverordnung hat das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) herausgegeben. Unter dem Titel „Gute Verordnungspraxis in der Arzneimitteltherapie“ soll der Leitfaden sektorenübergreifend allgemeingültige Standards für die Dokumentation einer Arzneimittelverordnung zusammentragen und so helfen, die Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland zu verbessern.

„Fehler im Medikationsprozess kommen häufig vor und sind meistens vermeidbar“, sagte Ruth Hecker, Vorsitzende des APS. Das sei auch für das medizinische Personal belastend und könne dazu führen, dass sich Ärzte oder Pflegekräfte bei aufgetretenen Patienten­schä­den Vorwürfe machen.“

„Mit der neuen Handlungsempfehlung wollen wir nicht nur die Sicherheit der Patienten stärken, sondern auch Institutionen, Ärzten und medizinischem Personal eine Unterstütz­ung an die Hand geben, die ihnen hilft, die Dokumentationsqualität zu verbessern und damit Missverständnisse und ungewollte Medikationsfehler zu vermeiden“, so Hecker.

Angaben der Bundesregierung zufolge sind schätzungsweise 250.000 Krankenhausein­wei­sungen jährlich auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen. Gründe für solche Missverständnisse gibt es laut APS verschiedene. So könne die Dokumentation der Arz­nei­­mitteltherapie missverständlich sein oder Lücken aufweisen. Auch Apotheker, Pflege­personal oder Patienten selbst können Fehlerquellen sein.

Für die aktuelle Veröffentlichung haben die Experten des APS häufige Ursachen von Ver­ordnungsfehlern analysiert und darauf aufbauend Empfehlungen formuliert, wie eine Do­kumentation unmissverständlich und vollständig sein kann. Dabei haben sie internatio­na­le Empfehlungen und nationale Quellen berücksichtigt.

So lautet ein Tipp, dass die Verordnung gut lesbar sein sollte – am Besten in Groß­buch­sta­ben beziehungsweise in Druckschrift geschrieben. Änderungen sollten deutlich lesbar erfolgen. Eine weitere Empfehlung lautet, Abkürzungen zu vermeiden. Auch sollten mög­lichst sowohl präparatbasierte als auch wirkstoffbasierte Mindestangaben zum Arznei­mittel gemacht werden.

Der APS-Leitfaden richtet sich speziell an Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pflegekräfte, me­dizinische Fachangestellte und Institutionen und Krankenhäuser, die beispielsweise Standards zur Dokumentation der Arzneimitteltherapie für das eigene Haus erarbeiten.

kk

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung