Handlungsempfehlung zur Arzneimittelverordnung

Berlin – Eine Handlungsempfehlung zur Arzneimittelverordnung hat das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) herausgegeben. Unter dem Titel „Gute Verordnungspraxis in der Arzneimitteltherapie“ soll der Leitfaden sektorenübergreifend allgemeingültige Standards für die Dokumentation einer Arzneimittelverordnung zusammentragen und so helfen, die Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland zu verbessern.
„Fehler im Medikationsprozess kommen häufig vor und sind meistens vermeidbar“, sagte Ruth Hecker, Vorsitzende des APS. Das sei auch für das medizinische Personal belastend und könne dazu führen, dass sich Ärzte oder Pflegekräfte bei aufgetretenen Patientenschäden Vorwürfe machen.“
„Mit der neuen Handlungsempfehlung wollen wir nicht nur die Sicherheit der Patienten stärken, sondern auch Institutionen, Ärzten und medizinischem Personal eine Unterstützung an die Hand geben, die ihnen hilft, die Dokumentationsqualität zu verbessern und damit Missverständnisse und ungewollte Medikationsfehler zu vermeiden“, so Hecker.
Angaben der Bundesregierung zufolge sind schätzungsweise 250.000 Krankenhauseinweisungen jährlich auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen. Gründe für solche Missverständnisse gibt es laut APS verschiedene. So könne die Dokumentation der Arzneimitteltherapie missverständlich sein oder Lücken aufweisen. Auch Apotheker, Pflegepersonal oder Patienten selbst können Fehlerquellen sein.
Für die aktuelle Veröffentlichung haben die Experten des APS häufige Ursachen von Verordnungsfehlern analysiert und darauf aufbauend Empfehlungen formuliert, wie eine Dokumentation unmissverständlich und vollständig sein kann. Dabei haben sie internationale Empfehlungen und nationale Quellen berücksichtigt.
So lautet ein Tipp, dass die Verordnung gut lesbar sein sollte – am Besten in Großbuchstaben beziehungsweise in Druckschrift geschrieben. Änderungen sollten deutlich lesbar erfolgen. Eine weitere Empfehlung lautet, Abkürzungen zu vermeiden. Auch sollten möglichst sowohl präparatbasierte als auch wirkstoffbasierte Mindestangaben zum Arzneimittel gemacht werden.
Der APS-Leitfaden richtet sich speziell an Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pflegekräfte, medizinische Fachangestellte und Institutionen und Krankenhäuser, die beispielsweise Standards zur Dokumentation der Arzneimitteltherapie für das eigene Haus erarbeiten.
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