Vermischtes

Kinder sehen pro Tag 15 Werbeanzeigen für ungesunde Lebensmittel

  • Donnerstag, 11. März 2021
/Myst, stock.adobe.com
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Berlin – In Fernsehen und Internet sehen Kinder in Deutschland pro Tag durchschnittlich 15 Werbespots und -anzeigen für ungesunde Lebensmittel. Das geht aus einer heute vorgestellten Untersuchung der Hamburger Universität für die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) und der AOK hervor.

Die Analyse ermittelte, wie oft Kinder im Alter zwischen drei und 13 Jahren bei der Mediennutzung pro Tag mit Werbung für ungesunde Lebensmittel in Kontakt geraten. Demnach sehen sie im Schnitt rund zehn entsprechende Werbespots im Fernsehen sowie weitere fünf Werbeanzeigen im Internet. Rund 92 Prozent der Lebensmittelwerbung beziehen sich auf Süßigkeiten oder Fast Food.

Die Wissenschaftler stützten sich auf eigenen Erhebungen sowie Marktforschungsdaten. Diese stammen aus dem Zeitraum von März 2019 bis Februar 2020. Die in der Allianz zusammen­ge­schlossenen Fachver­bände und die AOK nannten das Ergebnis der Unter­suchung „erschreckend“ und forderten ein Verbot von auf Kinder zugeschnittener Werbung für ungesunde Lebensmittel.

„Die Unternehmen haben den Werbedruck auf Kinder bewusst erhöht“, kritisierte die Vizevorsitzende des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Sigrid Peter. „Die schädlichen gesundheitlichen Folgen da­von sehen wir täglich in unseren Praxen“, erklärte die Kinderärztin weiter. „Wir müssen endlich die Ursa­chen angehen für Übergewicht bei Kindern – und Werbung ist dabei ein wichtiger Faktor.“

Der Verband ist eines der Mitglieder der Allianz, zu der auch der Hausärzteverband, die Deutsche Krebs­gesellschaft sowie die Diabetes Stiftung gehören.

Auch die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch forderte ein Verbot von an Kinder gerichteter Wer­bung für stark zuckerhaltige Snacks und andere ungesunde Lebensmittel. Damit torpediere die Industrie „die Bemühungen vieler Eltern, ihre Kinder für eine gesunde Ernährung zu begeistern“, erklärte sie heute in Berlin. Foodwatch verwies auf ein eigenes juristisches Gutachten. Der Bund könne danach ein solches Verbot verhängen, hieß es.

afp

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