Kinderkrankengeld: Kaum Anträge während des Lockdowns
Hannover – In Zeiten von Homeoffice und Kurzarbeit mussten während der Hochphase der Coronakrise nur wenige berufstätige Eltern Anträge auf Kinderkrankengeld stellen. Das ist das Ergebnis einer Auswertung der KKH Kaufmännischen Krankenkasse.
Demnach sank die Quote der Mütter und Väter, die für die Betreuung erkrankter Kinder von ihrer Arbeit freigestellt wurden, während des Lockdowns (April 2020) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 80 Prozent.
Dabei sank die Kinderkrankengeldquote im April 2020 nirgendwo so drastisch wie in Niedersachsen: Zwischen Nordsee und Harz ging die Zahl der entsprechenden Anträge um knapp 90 Prozent zurück.
Es folgen Hamburg mit minus 87,5 Prozent und Mecklenburg-Vorpommern mit minus rund 86 Prozent. In Rheinland-Pfalz (minus 55,5 Prozent) und Bayern (minus knapp 69 Prozent) registrierte die KKH hingegen den geringsten Rückgang.
Die Krankenkasse führt die regionalen Unterschiede vor allem auf unterschiedliche Ausprägung von Homeofficeangeboten in den Bundesländern zurück. „Nach überwiegend guten Erfahrungen in der Lockdownphase werden viele Unternehmen auch künftig verstärkt auf Homeofficelösungen setzen“, heißt es aus der KKH.
Dafür sprächen sowohl ökonomische Gründe als auch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vor diesem Hintergrund geht die Krankenkasse davon aus, dass die Zahl der Kinderkrankengeldanträge künftig zurückgehen könnte.
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