Politik

Immer mehr Eltern nutzen das Kinderpflege­krankengeld

  • Donnerstag, 30. März 2017
/georgerudy, stock.adobe.com
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Berlin – Immer mehr berufstätige Eltern beantragen für die Pflege ihres kranken Kindes finanzielle Unterstützung von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Das berichtet das Wiss­en­schaftliche Institut der AOK (WIdO). Während im Jahr 2012 nur 1,9 Prozent aller AOK-Mit­glieder das Kinderpflegekrankengeld nutzten, waren es 2016 bereits 2,8 Pro­zent.

Immer mehr Männer beanspruchen Kinderpflegekrankengeld

Besonders oft wird Kinderpflegekrankengeld laut den WIdO-Zahlen im Osten Deutsch­lands beansprucht. Während in Dresden 10,2 Prozent aller Mitglieder diese Leistung wahrgenommen haben, waren es in Gelsenkirchen nur ein Prozent. „Mütter in den neuen Bundesländern kehren nach der Geburt ihrer Kinder früher in den Beruf zurück als in den alten Bundesländern und sind insgesamt häufiger Vollzeit erwerbstätig“, erläuterte Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO die Zahlen. Laut dem Institut steigt auch der Anteil der Männer, die Kinderpflegekrankengeld beanspruchen, seit 2012 kontinuierlich an: Von 25 auf fast 29 Prozent aller Anträge im Jahr 2016.

Eltern können bis zum zwölften Geburtstag ihres gesetzlich versicherten Kindes jeweils bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr Krankengeld bei Erkrankung des Kindes von ihrer Kran­kenkasse beziehen, wenn sie aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung zur Beauf­sich­ti­gung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben und wenn das keine andere im Haushalt lebende Person übernehmen kann. Bei Allein­erziehenden sind es bis zu 20 Arbeitstage. Leben mehrere Kinder im Haushalt, liegt der Anspruch bei maximal 25 beziehungsweise 50 Arbeitstagen für Alleinerziehende. Die AOK zahlt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitsentgelts.

Im Schnitt 2,3 Fehltage

Laut dem WIdO fehlen Eltern meist nur kurz im Beruf, wenn ihre Kinder krank sind, näm­lich durchschnittlich 2,3 Tage je Krankheitsfall. Bei knapp 82 Prozent dieser Fehlzeiten werden drei Tage nicht überschritten. Im Vergleich dazu dauert die krankheitsbedingte Fehlzeit eines erwerbstätigen AOK-Mitgliedes im Durchschnitt 11,7 Tage je Fall.

Besonders in den großen Städten im Osten Deutschlands liegt der Anteil deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. In den acht größten Städten Ostdeutschlands nahmen im Schnitt 6,9 Prozent aller Beschäftigten mindestens einmal im Jahr Kinderpflegekran­ken­geld in Anspruch, in den westlichen großen Städten waren es hingegen im Durch­schnitt nur 1,6 Prozent der Beschäftigten. An der Spitze lag Dresden mit 10,2 Prozent der AOK-Mitglieder, Schlusslichter waren Duisburg und Gelsenkirchen mit 1,1 und ein Prozent aller Mitglieder.

Auch der Ausbildungsabschluss hat einen Einfluss darauf, ob Eltern Kinderpflegekran­ken­geld beantragen: So haben nur 1,2 Prozent der AOK-Mitglieder ohne einen beruf­li­chen Ausbildungsabschluss dieses Angebot in Anspruch genommen. Liegt hingegen ein akademischer Abschluss vor, steigt dieser Anteil auf 5,6 Prozent.

„Der gesetzliche Leistungsanspruch des Kinderpflegekrankengeldes bietet gerade bei den klassischen Kinderkrankheiten eine sinnvolle Unterstützung für berufstätige Eltern und kann helfen, Belastungsfaktoren wie Finanzknappheit oder psychische Anstren­gungen im Zaum zu halten“, zog Schröder ein Fazit.

hil

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