Vermischtes

Krankenkassen müssen Behandlung durch Heilpraktiker und Feldenkrais nicht bezahlen

  • Dienstag, 22. September 2020
/picture alliance, Julian Stratenschulte
/picture alliance, Julian Stratenschulte

Celle – Krankenkassen müssen eine Behandlung durch Heilpraktiker, Nahrungsergän­zungs­­­mittel und eine Feldenkrais-Therapie nicht bezahlen. Das hat das Landessozial­gericht Niedersachsen-Bremen in Celle entschieden, wie der Gerichtssprecher gestern mitteilte.

Hintergrund der drei Urteile vom 19. August sind Klagen eines Mannes aus Langenhagen nahe Hannover, der unter anderem an chronischer Erschöpfung leidet. Revisionen wurden nicht zugelassen.

Der Mann wollte, dass seine Krankenkasse die Behandlung bei einer Heilpraktikerin bezahlt, da diese auf Erschöpfungssyndrome spezialisiert ist. Kassenärzte, die eine passende Behandlung ausführen könnten, gebe es nicht, argumentierte der Patient.

Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab und verwies darauf, dass nur zugelassene Ärzte Leistungen über die Gesetzliche Krankenversicherung abrechnen dürfen. Das Landessozialgericht bestätigte diese Auffassung (Aktenzeichen L 4 KR 470/19).

Der Mann wollte zudem, dass die Krankenkasse Eleutherococcuskapseln (Taiga-/Ginseng­wurzel) und Zinktabletten bezahlt, die ein Arzt ihm empfohlen hatte. Die Krankenkasse lehnte dies ab und verwies darauf, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nur in wenigen Ausnahmefällen übernommen werden könnten. Das Gericht bestätigte dies. Es gebe keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass die Präparate gegen das Erschöpfungs­syndrom helfen. (Az. L 4 KR 161/20).

Mit seiner Klage auf Kostenübernahme einer Feldenkrais-Therapie hatte der Mann auch keinen Erfolg. Das Gericht verwies darauf, dass die Feldenkrais-Lehren keinen aner­kannten spezifischen therapeutischen Nutzen haben. Da es Standardbehandlungen wie Physiotherapie gibt, hätten Patienten keinen Anspruch auf weniger erprobte Verfahren (Az. L 4 KR 482/19).

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung