Ärzteschaft

Homöopathie: Ärzte für Ende der Erstattung durch Krankenkassen

  • Montag, 27. Januar 2020
Braune Arzneimittelflasche mit weißen Globuli. /Wolfilser, stockadobecom
/Wolfilser, stockadobecom

Berlin – Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich für ein Ende der Homöopathie als Satzungsleistung der Krankenkassen ausgespro­chen. Das haben KBV-Chef Andreas Gassen und Heidrun Gitter, BÄK-Vizepräsidentin der BÄK, in einer Dokumentation der ARD zur Homöopathie betont.

„Ich bin der Meinung, dass grundsätzlich die Homöopathie nicht erstattungsfähig sein kann“, sagte Gassen. Das gelte sowohl für verordnete Therapeutik als auch ärztliche Leis­tungen, die in dem Zusammenhang erbracht würden.

Er mahnte, die Spielregeln müssten für alle gleich sein. „Wenn die Homöopathie ihren Nutzen tatsächlich im objektiven wissenschaftlichen Verfahren beweisen könnte, dann sollte man versuchen, sie in die Erstattung hineinzubekommen“, erklärte er. Solange das nicht der Fall sei – und das sei seit 150 Jahren so – dann habe sie in der Erstattungsland­schaft nicht verloren.

Heidrun Gitter sprach sich dafür aus, die Zusatzbezeichnung Ho­mö­­opathie abzuschaffen. Nur mit dieser können die Leistungen der Homöopathie ab­ge­rechnet werden. In der Do­ku­mentation heißt es, für das Erstanamnesegespräch erhalte ein Arzt mit Zusatzbezeich­nung Homöopathie 90 Euro. Das sei ungefähr zweieinhalb Mal so viel wie der Hausarzt für dieselbe Leistung erhalten würde, erklärte Gitter.

„Das finde ich eine befremdliche Schieflage“, sagte die BÄK-Vizepräsidentin. Sie würde sich wünschen, dass das hausärztliche Gespräch besser vergütet wird und dafür auch die Versichertengelder gezielt verwendet werden. Wer Homöopathie wünsche, solle diese privat bezahlen. Homöopathie gehöre nicht in die Erstattung.

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Erwin Rüddel (CDU), kündig­te an, sich des Themas anzunehmen. „Ich denke, hier geht es um die Glaubwürdigkeit un­se­res Systems“, sagte er. Entweder weise die Homöopathie ihre Evidenz nach. Könne sie dies nicht, dann müsse es den Krankenkassen untersagt sein, Homöopathie zu finanzie­ren.

may

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