Maskenaffäre in Bayern: Tandler scheitert mit Verfassungsbeschwerde

München – Nächste Niederlage für Andrea Tandler, eine der zentralen Figuren der Maskenaffäre in Bayern: Nun ist die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, ebenso wie ihr Geschäftspartner.
Beide hatten sich damit gegen die Anordnung der Untersuchungshaft gewendet – sie sind seit Januar inhaftiert. Die Verfassungsbeschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht heute mitteilte. Sie entsprächen nicht „den gesetzlichen Begründungs- und Substantiierungsanforderungen“. Auch inhaltlich zeigten „die Beschwerdeführer einen Verfassungsverstoß nicht hinreichend substantiiert auf“ (Az. 2 BvR 605/23, 2 BvR 642/23).
Vor kurzem hatte die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen Tandler erhoben. Konkret wird ihr Steuerhinterziehung in drei Fällen in Höhe von 23,5 Millionen Euro vorgeworfen. Dabei geht es um nicht gezahlte Einkommenssteuern von 8,7 Millionen Euro, gemeinschaftlich hinterzogene Schenkungssteuer von 6,6 Millionen Euro und Gewerbesteuerhinterziehung von 8,2 Millionen Euro. Ferner wird Tandler Subventionsbetrug vorgeworfen, da sie 26,5 Millionen Euro Provision aus Maskendeals verschwiegen und für ihre Werbeagentur Coronasoforthilfen von 9.000 Euro beantragt habe, so die Ankläger.
Ausgangspunkt des Falls waren Provisionszahlungen, die Tandler, ihr Geschäftspartner und Lebensgefährte N. und ein dritter Beschuldigter zu Beginn der Coronapandemie erhalten haben sollen.
Die Unternehmerin hatte Verträge über persönliche Schutzausrüstungen, insbesondere Masken, zwischen einer Schweizer Firma und verschiedenen Stellen und Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Tandler sowie N. waren im Januar nach Haftbefehlen des Amtsgerichts München festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Mit sämtlichen Haftbeschwerden blieben die beiden erfolglos.
Nun muss das Landgericht München I über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen Tandler und den zwei weiteren Beschuldigten langjährige Haftstrafen.
Ein Sprecher Tandlers hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe gesagt, die Anwälte rechneten damit, dass sich nach der Einstellung eines ersten Verfahrens „auch alle anderen Vorwürfe als gegenstandslos erweisen“ würden. Tandler und ihr Mitgesellschafter wiesen „alle in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe zurück“. Seither reagierten Tandlers Anwälte auf keinerlei Anfragen mehr.
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