Vermischtes

Melatoninkapseln sind kein Funktions­arznei­mittel

  • Freitag, 29. Oktober 2021
/Maryna Olyak, stock.adobe.com
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Münster – Kapseln, die ein halbes Milligramm Melatonin und zusätzlich Melisse enthalten und als Nahrungs­ergänzungsmittel verkauft werden, sind keine Arzneimittel.

Um als Funktionsarznei­mittel zu gelten, müsse das Mittel nennenswerte Auswirkungen auf die Körper­funktionen haben, die nicht durch den Verzehr von Lebensmitteln erreicht werden könnten, erklärte das nordrhein-westfälische Oberver­wal­tungsgericht in Münster heute.

Es gab damit der Klage eines Herstellers gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) statt (Az. 13 A 1376/17).

Aus wissenschaftlicher Sicht bestehe derzeit keine hinreichende Klarheit, ob die Aufnahme von einem Milligramm Melatonin – also dem Inhalt zweier Kapseln – bei gleicher Wirkung nicht auch über in ange­messener Menge verzehrte Lebensmittel möglich sei, teilte das Gericht weiter mit. Das Bundesinstitut trage die Beweislast.

Auch würden die Kapseln nicht zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten beworben, sondern sollten für besseren Schlaf sorgen.

afp

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