Vermischtes

Neue Infektionen in Fleischunternehmen in Dissen

  • Freitag, 22. Mai 2020
/picture alliance, Friso Gentsch
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Dissen – Nach weiteren Tests haben sich unter den Beschäftigten des Fleischunterneh­mens Westcrown in Dissen bei Osnabrück 54 neue Fälle von SARS-CoV-2 bestätigt. Das sei das Ergebnis des zweiten Tests bei 126 Mitarbeitern, die im ersten Durchlauf in der vergangenen Woche noch negativ getestet worden seien, teilte der Landkreis Osnabrück gestern mit.

38 dieser neuen bestätigten Fälle seien bereits als Kontaktpersonen in Quarantäne, wei­tere 16 Menschen müssten nun ebenfalls in Quarantäne. Ihre Kontaktpersonen würden ermittelt. Nach dem bisherigen Notbetrieb werde Westcrown für zwei Wochen ge­schlossen.

Die gemeinsame Tochterfirma von Westfleisch und Danish Crown hatte am vergangenen Dienstag den Notbetrieb aufgenommen – bis zu drei Tage lang durfte der Betrieb vorhan­dene Fleischvorräte abarbeiten. Die Arbeit in dem Zerlegebetrieb war eingestellt worden, weil bei einer Reihenuntersuchung bei 92 von 278 getesteten Beschäftigten Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus festgestellt wurden.

Der Landkreis teilte mit, die genehmigte Notzerlegung der Fleischvorräte sei bis zum Mittwochabend bewältigt worden. Dabei ging es den Angaben zufolge um bereits ge­schlachtete Sauen, die entweder schon im Unternehmen waren oder die sich in der An­lieferung aus ganz Europa befanden und nicht mehr gestoppt werden konnten. Damit sollte die Vernichtung von Schweinefleisch verhindert werden. Für die Arbeiten wurden negativ getestete Beschäftigte eingesetzt.

Die Fleischindustrie setzt, wie andere Branchen auch, in großem Umfang auf osteuropäi­sche Werkvertragsarbeiter. Politiker, Gewerkschafter und Kirchen kritisieren seit Jahren vielfach schlechte Arbeits- und Wohnbedingungen.

Niedersachsens Landesregierung hatte angekündigt, sämtliche 23.700 Beschäftigten in 183 fleischverarbeitenden Betrieben im Land testen zu lassen. Getestet werden sollten zunächst alle Mitarbeiter, die Symptome zeigen, und dann alle, die als Werkvertragsarbei­ter möglicherweise mit von dem Coronavirus betroffenen Schlachthöfen in Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein in Kontakt waren. Anschließend sollten sämtliche anderen Beschäftigten getestet werden.

dpa

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