Bundeskabinett beschließt schärfere Regeln für Fleischbranche

Berlin – Die Arbeitsschutzvorschriften in der Fleischindustrie sollen verschärft werden. Das Bundeskabinett hat heute Eckpunkte eines „Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft“ beschlossen. Geplant sind demnach verschiedene gesetzliche Regelungen, wie etwa ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie ab 2021 und höhere Bußgelder bei Verstößen gegen Arbeitszeitvorschriften.
Das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft soll demnach ab dem 1. Januar 2021 nur noch von Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. „Damit wären Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich“, heißt es.
Ausnahmen soll es für Betriebe des Fleischerhandwerks geben. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sind zudem künftig Bußgelder von bis zu 30.000 Euro vorgesehen, statt wie bisher maximal 15.000 Euro. Arbeitszeiten müssen künftig digital erfasst werden, und Fleischbetriebe sollen häufiger kontrolliert werden.
In mehreren fleischverarbeitenden Betrieben etwa in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein hatte es in den vergangenen Wochen eine Häufung von SARS-CoV-2-Fällen gegeben.
Vermutet wird, dass die Infektionen begünstigt werden durch enge Sammelunterkünfte und eine fehlende Einhaltung von Hygieneregeln. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte daraufhin angekündigt in der Branche „aufzuräumen“.
Arbeitsbedingungen und Unterbringung der Mitarbeiter, von denen viele aus Osteuropa stammen, stehen schon länger in der Kritik. „Niemand wird mehr ernsthaft bestreiten können, dass das Infektionsgeschehen und die Unterbringung der Menschen in Zusammenhang stehen“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Katja Mast.
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