Niels H. geht nach Urteil in Revision

Oldenburg – Der zu lebenslanger Haft verurteilte Serienmörder und Ex-Krankenpfleger Niels H. hat gegen diese Entscheidung des Oldenburger Landgerichtes einen Revisionsantrag gestellt. Das teilte die Pressestelle des Gerichtes heute mit.
Über den Antrag hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft teilte heute mit, dass sie nicht gedenke, Revision einzulegen. Allerdings können noch Nebenkläger entsprechende Anträge stellen.
Der 42-Jährige war wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zugleich hatte die Kammer am vergangenen Donnerstag die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen wird.
Angeklagt war Högel wegen 100 Morden, in 15 Fällen entschied das Gericht aber wegen nicht zweifelsfrei nachgewiesener Taten auf Freispruch. Sollte die Revision zugelassen werden, werden vom BGH in Leipzig etwaige Verfahrens- oder Rechtsfehler geprüft.
Die juristische Aufarbeitung des Gesamtkomplexes ist auch nach dem Urteil aus der vergangenen Woche noch nicht abgeschlossen. Zum einen leitete die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen Zeugen des Prozesses acht Verfahren wegen Meineids und zwei wegen Falschaussagen ein.
Zum anderen müssen sich vier ehemalige Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst demnächst wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. In dem Prozess dürfte Högel als Zeuge geladen werden. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt zudem gegen Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg.
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