Vermischtes

Niels H. geht nach Urteil in Revision

  • Dienstag, 11. Juni 2019
/dpa
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Oldenburg – Der zu lebenslanger Haft verurteilte Serienmörder und Ex-Krankenpfle­ger Niels H. hat gegen diese Entscheidung des Oldenburger Landgerichtes einen Revisions­antrag gestellt. Das teilte die Pressestelle des Gerichtes heute mit.

Über den Antrag hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Die Staatsanwalt­schaft teilte heute mit, dass sie nicht gedenke, Revision einzulegen. Allerdings können noch Ne­ben­kläger entsprechende Anträge stellen.

Der 42-Jährige war wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zugleich hatte die Kammer am vergangenen Donnerstag die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen wird.

Angeklagt war Högel wegen 100 Morden, in 15 Fällen entschied das Gericht aber wegen nicht zweifelsfrei nachgewiesener Taten auf Frei­spruch. Sollte die Revision zugelassen werden, werden vom BGH in Leipzig etwaige Verfah­rens- oder Rechtsfehler geprüft.

Die juristische Aufarbeitung des Gesamtkomplexes ist auch nach dem Urteil aus der vergangenen Woche noch nicht abgeschlossen. Zum einen leitete die Staatsanwalt­schaft Oldenburg gegen Zeugen des Prozesses acht Verfahren wegen Meineids und zwei wegen Falschaussagen ein.

Zum anderen müssen sich vier ehemalige Mitar­beiter des Klinikums Delmenhorst demnächst wegen Totschlags durch Unterlassen verantwor­ten. In dem Prozess dürfte Högel als Zeuge geladen werden. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt zudem gegen Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg.

dpa

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