Vermischtes

Organspendeskandal: Land Niedersachsen sieht von Rechtsmitteln ab

  • Freitag, 20. November 2020
/picture alliance, Swen Pförtner
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Braunschweig – Im Verfahren um eine Entschädigung für den im Göttinger Organspende­skandal freigesprochenen Arzt sieht das Land Niedersachsen von weiteren Rechtsmitteln ab. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig werde das Land keine Nicht­zulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen, teilte die Generalstaats­anwalt­schaft Braunschweig heute mit.

Das Oberlandesgericht habe die Berufung des Landes als überwiegend unbegründet an­gesehen. Ende Oktober hatte das Gericht das Land dazu verurteilt, dem Mediziner rund 1,2 Millionen Euro zu zahlen.

Das Land Niedersachsen hatte sich in dem Berufungsprozess am OLG gegen die Entschä­digungszahlung an den Mediziner gewehrt. Das Oberlandesgericht bestätigte aber im Wesentlichen das Urteil des Landgerichts Braunschweig, das dem Arzt im vergan­genen Jahr eine Entschädigung von rund 1,2 Millionen Euro zugesprochen hatte. (Az.: 11 U 149/19).

2015 war der frühere Chirurg der Göttinger Uniklinik in einem bundesweit aufsehen­erre­genden Prozess vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags und der dreifachen Kör­perverletzung mit Todesfolge freigesprochen worden. Zuvor hatte der heute 53-Jähri­ge fast das komplette Jahr 2013 in Untersuchungshaft verbracht und wurde nach Zahlung einer Kaution von 500.000 Euro entlassen.

Seine Forderung nach der Entschädigung begründete er nicht nur mit der U-Haft und Zins­schäden wegen der Kaution von 500.000 Euro. Es ging ihm vor allem um ein ver­pass­tes Gehalt von 50.000 Dollar pro Monat in Jordanien, wo er eine neue Stelle antreten wollte.

Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig hatte angekündigt, die Urteilsgründe sorg­fältig zu prüfen und dann zu entscheiden, ob eine Beschwerde eingelegt werden soll. Nach der entsprechenden Prüfung sah die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig nun davon ab.

dpa

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