Vermischtes

Pflegebegutachtung jetzt auch per Videotelefonie möglich

  • Mittwoch, 25. September 2024
/Studio Romantic, stock.adobe.com
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Essen – Ab sofort kann die Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit auch per Videotelefonie erfolgen. Darauf weist der Medizinische Dienst Bund hin.

„Videobasierte Telefoninterviews sind ein weiterer wichtiger Schritt, um auch bei steigenden Begutachtungs­zahlen eine zeitnahe Begutachtung der Versicherten und damit einen zeitnahen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung sicherstellen zu können“, sagte Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund.

Die Videotelefonie komme infrage, wenn eine Begutachtung durch ein strukturiertes Telefoninterview möglich sei. Dies gelte in erster Linie für die Begutachtung von Höherstufungsanträgen und für Wiederholungsbegut­achtungen.

Die letzte Entscheidung über die neue Möglichkeit ist aber noch nicht getroffen: Derzeit läuft noch ein Modell­projekt mit elf Medizinischen Diensten unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Bremen. Geprüft wird darin, inwieweit die Ergebnisse einer videobasierten Begutachtung mit den Ergebnissen einer persönlichen Be­gutachtung vor Ort übereinstimmen.

Zudem werden die Praktikabilität sowie die Akzeptanz der videobasierten Begutachtung aus der Perspektive aller an der Begutachtung beteiligten Personen untersucht. Das Projekt, das im April 2024 gestartet ist, läuft bis Ende März 2026. Laut dem Medizinischen Dienst ist die neue Technik aber nur ein Baustein, um die Pflegebegut­ach­tung zukunftsfest zu gestalten. Wichtig sei auch mehr Flexibilität.

„Der Gesetzgeber sollte die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Gutachterinnen und Gutachter auf Grundlage der individuellen Situation der antragstellenden Person selbst entscheiden können, welche Informationen für eine Begutachtung eingeholt werden müssen und ob die Begutachtung als Hausbesuch, als Telefoninterview oder per Videotelefonie durchgeführt wird“, sagte Engler.

hil

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