Vermischtes

Posttraumatische Belastungsstörung ist keine Berufskrankheit

  • Donnerstag, 10. Oktober 2019
Verunglücktes Unfallopfer liegt auf der Starße. /motortion, stock.Adobe.com
/motortion, stock.Adobe.com

Darmstadt –Eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Straßenwärters ist einem Urteil zufolge nicht als Berufskrankheit anzusehen und wird daher nicht entschä­digt. Es gebe keinen generellen Ursachenzusammenhang zwischen der Erkrankung des Klägers und seinem Beruf, entschied das hessische Landessozialgericht in Darmstadt laut einer Mitteilung vom Donnerstag. Grundsätzlich gälten PTBS nicht als Berufskrankheit.

Geklagt hatte ein Mann, der sein ganzes Berufsleben als Straßenwärter gearbeitet hatte. Zu seinen Aufgaben gehörte es, Verkehrsunfälle aufzunehmen und bis zum Abschluss der Arbeiten der Rettungskräfte vor Ort zu bleiben. Er erlitt eine schwere psychische Erkran­kung und bezieht seit 2013 Rente.

Gegenüber der Unfallkasse gab er an, dass er mit sehr vielen Unfällen und Verkehrstoten sowie verletzten Menschen zu tun gehabt habe und dadurch traumatisiert worden sei.

Unfallkasse lehnte es ab, die PTBS als Berufskrankheit anzuerkennen

Die PTBS sei nicht in der Verordnung der anerkannten Berufskrankheiten aufgeführt. Die psychische Erkrankung des Straßenwärters sei auch nicht ähnlich wie eine Berufskrank­heit anzuerkennen, weil keine dafür erforderlichen medizinische Erkenntnisse vorlägen.

Das hessische Landessozialgericht gab der Unfallversicherung Recht. Die PTBS gehört generell nicht zu den anerkannten Berufskrankheiten, die wie Arbeitsunfälle Versiche­rungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung sind.

Krankheiten, die nicht in der Verordnung aufgelistet sind, können aber aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wie eine Berufskrankheit anerkannt werden.

Straßenwärter seien besonderen Einwirkungen durch die Konfrontation mit traumati­schen Ereignissen ausgesetzt, erklärte der Senat. Für die Anerkennung einer PTBS durch das wiederholte Erleben dieser Ereignisse gebe es aber keinen generellen Ursachenzu­sammenhang zwischen der Erkrankung und den beruflichen Einwirkungen. Es gebe keine Erkenntnisse darüber, dass allein die wiederholte Erfahrung von Ersthelfern mit trauma­tischen Ereignissen generell geeignet sei, eine PTBS auszulösen.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung