Rehabilitation bei Krankenhausreform nicht vergessen

Berlin – Die Bundesregierung plant, die Krankenhausversorgung in Deutschland grundlegend zu reformieren. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) ruft dazu auf, die Rolle der Rehabilitation dabei angemessen zu berücksichtigen.
Der Verband betont, dass Rehabilitation als Ermöglichung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit und somit der Teilhabe nicht nur Aufgabe der Rehabilitationseinrichtungen sei, sondern auch eine Aufgabe der Akutkrankenhäuser.
Die Reform müsse die Kliniken daher in Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention inklusiver, diverser und barrierefreier machen. „Dazu gehört, auch bei der Akutbehandlung im Krankenhaus die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen“, betonte der Verband.
Wichtig sei es, Strukturen und Prozesse auszubauen, die für die medizinische Rehabilitation und damit auch für die Förderung der Funktionsfähigkeit und Teilhabe im Rahmen der Krankenbehandlung wichtig seien.
Die DVfR fordert dafür, die Frührehabilitation zu stärken – und zwar durch eine neue Leistungsgruppe für die fachübergreifende Frührehabilitation, analog zur schon vorhandenen Neuro-Frühreha.
„Diese neue Leistungsgruppe für die fachübergreifende Frührehabilitation wäre dann in die Mindeststrukturvoraussetzungen für die Level III und IIIu aufzunehmen“, so der Vorschlag der DVfR.
Bei den anstehenden Reformen müsse zudem geprüft werden, wie Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen im Krankenhaus gut versorgt werden könnten.
„Die Abteilungen für Frührehabilitation sind auch für diese Personengruppe zu nutzen und vorhandene bewährte Strukturen zu erhalten“, so die Forderung des Verbandes. Wichtig sei zudem, dem rehabilitativen Bedarf vieler Patientinnen und Patienten aus der Geriatrie Rechnung zu tragen.
Außerdem gelte: „Die Krankenhäuser der Zukunft – egal zu welchem Level sie gehören – müssen barrierefrei sein“, hieß es aus der DVfR.
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