Vermischtes

Supreme Court lehnt weiteren Berufungsantrag zu Glyphosat von Bayer ab

  • Dienstag, 28. Juni 2022
picture alliance, Geisler-Fotopress, Christoph Hardt
picture alliance, Geisler-Fotopress, Christoph Hardt

Washington – Der Bayer-Konzern ist im Dauerrechtsstreit um angebliche Glyphosatkrebsrisiken mit einem weiteren Berufungsantrag beim obersten US-Gericht gescheitert. Der US Supreme Court lehnte es gestern in Washington ab, ein Urteil zugunsten der Kläger Alva und Alberta Pilliod zu überprüfen.

Sie machen den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup des 2018 von Bayer übernommenen US-Her­stellers Monsanto für ihre Krebserkrankungen verantwortlich. Das Ehepaar aus Kalifornien setzte sich im Pro­zess gegen Bayer durch, letztlich sprach das Gericht ihm 2019 Schadenersatz von knapp 87 Millionen Dollar zu.

Bayer hatte gehofft, dass der Supreme Court das Urteil kippt. Das wäre auch ein Befrei­ungsschlag für zahl­reiche weitere Glyphosatklagen in den USA gewesen. Doch die Chancen standen ohnehin schlecht. Das obers­te US-Gericht hatte in der vergan­genen Woche bereits einen anderen wegweisenden Fall abgelehnt.

Bayer weist vehement zurück, dass Glyphosat Krebs verursacht. Der Konzern argumentiert mit der Zustimm­ung von Aufsichtsbehörden und Studien, die belegen sollen, dass Roundup bei vorschriftsgemäßer Anwen­dung sicher sei.

Der Konzern hatte vor dem Supreme Court zudem angeführt, dass sein Unkrautver­nichter von der US-Umwelt­behörde EPA als unbedenklich eingestuft werde und Bundesrecht nicht mit einzelstaatlichen Gerichtsent­schei­dungen kollidieren dürfe.

Das Leverkusener Dax-Unternehmen hatte aber schon die Weichen für eine Abweisung beim obersten US-Gericht gestellt. Für diesen Fall bildete Bayer im vergangenen Sommer zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar.

Mit diesem Geld will der Konzern ein Programm aufsetzen, um in den kommenden 15 Jahren mit den Forde­rungen potenzieller neuer Kläger in den USA umzugehen. Zuvor hatte Bayer bereits rund elf Milliarden Dollar beiseite gelegt, um rechtliche Altlasten von Monsanto mit einem großen US-Vergleich beizulegen.

dpa

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