Vermischtes

UKE wegen Behandlungsfehler zu hohem Schmerzensgeld verurteilt

  • Dienstag, 29. Juni 2021
/Tanja Esser, stock.adobe.com
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Hamburg – Wegen eines folgenreichen Behandlungsfehlers bei einem 13-Jährigen hat das Landgericht Hamburg das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) zu einem Schmerzensgeld von 450. 000 Euro verur­teilt.

Außerdem muss die Haftpflichtversicherung des UKE alle entstandenen und zukünftigen Kosten des Pa­tien­ten übernehmen, wie ein Gerichtssprecher gestern erklärte (Az. 336 O 438/17). Der Anwalt der Fami­lie, Malte Oehlschläger, sagte der Hamburger Morgenpost: „Die Summe dieser Beträ­ge stellt ein Vielfa­ches des Schmerzensgeldes dar.“ Das Urteil vom 23. Juni ist noch nicht rechtskräftig.

Bei dem 1997 geborenen Jungen war kurz vor Ostern 2011 ein Hirntumor entdeckt worden. Die Kinder­klinik Altona hatte die Diagnose bestätigt und den Jungen zur sofortigen Operation ans UKE überwiesen.

Die Ärzte dort hätten jedoch keinen Notfall gesehen und den Eingriff auch wegen knappen Personals auf Dienst­ag nach Ostern verschoben – doch am Ostersonntag sei der Tumor ausgeblutet, berichtete die Mopo. Die Ärzte hätten eine Notoperation machen müssen. Der Gerichtssprecher bestätigte die Angaben.

Der Junge sei anschließend noch zwei Monate auf der Intensivstation und elf Monate in der Reha behan­delt worden. Er behielt dennoch schwere Schäden. Der heute 23 Jahre alte Mann sei schwerstbehindert, hieß es. Eine Sprecherin des Universitätsklinikums erklärte: „Das UKE äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren.“

dpa

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