Verfassungsbeschwerde wegen zu schlechter Luft eingereicht

Berlin – Wegen starker Luftverschmutzung ziehen sieben Menschen vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Ihre Verfassungsbeschwerde werde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Umweltrechtsorganisation Client Earth unterstützt, teilte die DUH heute in Berlin mit.
Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer leben demnach in direkter Nähe von Messstellen mit besonders schlechter Luft in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München. Wie aus der Verfassungsbeschwerde hervorgeht, sehen sie ihr Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt und wollen strengere Grenzwerte.
Die aktuelle Gesetzgebung der Bundesregierung reiche nachweislich nicht, um die Gesundheit der Menschen zu schützen, erklärte die DUH. Sie fordern, die Grenzwerte den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzupassen.
Der Beschwerdeführer Volker Becker-Battaglia aus München erklärte: „Das Gemeine an der Luftverschmutzung ist, dass man sie nicht sieht – deshalb wird sie auch von vielen verdrängt.“ Die Politik tue zu wenig, um Menschen an vielbefahrenen Straßen zu schützen.
Vor einem Jahr veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation neue Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub, die unter anderem im Straßenverkehr entstehen. Im Juni 2021 erst hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Deutschland wegen zu schlechter Luft verurteilt. Luftverschmutzung kann auf Dauer zu gesundheitlichen Problemen wie etwa Herzkreislauf- oder Atemwegserkrankungen führen.
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