Verordnungsmöglichkeit der Unterkiefer-Protrusionsschiene rückt näher

Berlin – Zahnärzte werden ihren Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe voraussichtlich ab dem dritten Quartal eine Unterkiefer-Protrusionsschiene verordnen können. Sobald die Abrechnungsziffern sowohl für die vertragsärztliche als auch die vertragszahnärztliche Versorgung vorliegen, kann es losgehen.
Die Basis dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinem aktuellen Beschluss geschaffen. Er sieht eine Änderung der Behandlungsrichtlinie vor und definiert die Aufgabenverteilung zwischen Ärzten, Zahnärzten und Zahntechnikern. Bereits im November hatte der G-BA die Unterkiefer-Protrusionsschiene als neue Behandlungsmethode für gesetzlich Versicherte in den Leistungskatalog aufgenommen.
Demnach kommt eine Verordnung in Frage, wenn die Überdrucktherapie mit einer Atemmaske nicht erfolgreich eingesetzt werden konnte. Den Anstoß für die schlafmedizinische Empfehlung für eine Unterkiefer-Protrusionsschiene geben dabei niedergelassene Ärzte. An diese Empfehlung schließt sich eine zahnärztliche Untersuchung an, um Kontraindikationen wie Kiefergelenksstörungen auszuschließen.
Liegen keine Kontraindikationen vor, kann der Zahnarzt für die Anfertigung der Schiene einen Abdruck von Ober- und Unterkiefer nehmen. Nach diesem Modell wird die Schiene von Zahntechnikern angefertigt.
Anschließende Aufgabe der Zahnärzte ist es, die Schiene auf den individuellen Protrusionsgrad einzustellen. Ob die Schiene bei der Behandlung der Atemaussetzer wirkt, kontrollieren wiederum die behandelnden Ärzte.
Die Patientenvertretung im G-BA freut sich über die Fortschritte. Es seien nun die notwendigen Voraussetzungen für die Anfertigung einer passgenauen Schiene in der Zahnarztpraxis geschaffen worden, sagte Hartmut Rentmeister vom Bundesverband Gemeinnützige Selbsthilfe Schlafapnoe Deutschland.
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