Vermischtes

Verordnungs­möglichkeit der Unterkiefer-Protrusions­schiene rückt näher

  • Freitag, 7. Mai 2021
/ansehnlich@web.de, stock.adobe.com
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Berlin – Zahnärzte werden ihren Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe voraussichtlich ab dem dritten Quartal eine Unterkiefer-Protrusionsschiene verordnen können. Sobald die Abrechnungsziffern sowohl für die vertragsärztliche als auch die vertragszahnärztliche Versorgung vorliegen, kann es losgehen.

Die Basis dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinem aktuellen Beschluss geschaffen. Er sieht eine Änderung der Behandlungsrichtlinie vor und definiert die Aufgabenverteilung zwischen Ärzten, Zahnärzten und Zahntechnikern. Bereits im November hatte der G-BA die Unterkiefer-Protrusi­ons­schiene als neue Behandlungsmethode für gesetzlich Versicherte in den Leistungskatalog aufge­nommen.

Demnach kommt eine Verordnung in Frage, wenn die Überdrucktherapie mit einer Atemmaske nicht er­folg­reich eingesetzt werden konnte. Den Anstoß für die schlafmedizinische Empfehlung für eine Unter­kiefer-Protrusionsschiene geben dabei niedergelassene Ärzte. An diese Empfehlung schließt sich eine zahnärzt­liche Untersuchung an, um Kontraindikationen wie Kiefergelenksstörungen auszuschließen.

Liegen keine Kontraindikationen vor, kann der Zahnarzt für die Anfertigung der Schiene einen Abdruck von Ober- und Unterkiefer nehmen. Nach diesem Modell wird die Schiene von Zahntechnikern angefer­tigt.

Anschließende Aufgabe der Zahnärzte ist es, die Schiene auf den individuellen Protrusionsgrad ein­zu­stellen. Ob die Schiene bei der Behandlung der Atemaussetzer wirkt, kontrollieren wiederum die behan­deln­den Ärzte.

Die Patientenvertretung im G-BA freut sich über die Fortschritte. Es seien nun die notwendigen Vo­raus­setzungen für die Anfertigung einer passgenauen Schiene in der Zahnarztpraxis geschaffen worden, sagte Hartmut Rentmeister vom Bundesverband Gemeinnützige Selbsthilfe Schlafapnoe Deutschland.

hil/sb

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