Versorgungsprobleme durch einrichtungsbezogene Impfpflicht möglich

Berlin – Laut Ergebnissen einer bundesweiten Online-Studie zu möglichen Folgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht könnte eine konsequente Umsetzung des Betretungsverbotes für ungeimpfte Beschäftigte direkte Auswirkungen auf die Versorgungskapazität haben. Möglich sei ein „Versorgungsdefizit“ von durchschnittlich 15,3 %.
Wissenschaftler der Alice Salomon Hochschule (ASH) Berlin befragten gut 1.800 Einrichtungen und Dienste des Gesundheitswesens zu Impfquoten und Anzahl der zu versorgenden Menschen vor und nach Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Studienergebnisse zeigen, dass Pflegende in hohem Maße bereits geimpft sind. Die Impfquote liegt demnach mit über 82 % über der der Allgemeinbevölkerung.
Zwar gehen die befragten Leitungskräfte davon aus, dass die Impfquote noch weiter steigen wird, allerdings wird sie den Schätzungen zufolge unter 90 % bleiben. Auf Basis dieser Daten werde zum gesetzlichen Stichtag zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 16. März 2022 ein Versorgungsdefizit von durchschnittlich 15,3 % erwartet, so die ASH-Wissenschaftler.
Bezogen auf die einzelnen Versorgungsformen bedeute dies, dass rein rechnerisch in der ambulanten Pflege rund 200.000 Menschen (- 19,9 %), in Krankenhäusern rund 2.5 Millionen (- 13,1 %) und in der stationären Langzeitpflege rund 50.000 (- 5,9 %) Menschen pflegerisch nicht versorgt werden können.
Johannes Gräske, Professor für Pflegewissenschaften und Leiter des Studiengangs Pflege an der ASH, verwies mit seinem Studienteam auf Empfehlungen für die Politik, wie eine Unterversorgung im Bereich der Pflege vermieden werden könnte.
Neben einer verstärkten Kommunikation bezüglich der Impfpflicht sowie einer intensivierten Aufklärung über die Notwendigkeit von Impfungen gegen das Coronavirus in den Einrichtungen könne auch die Bereitstellung alternativer Impfstoffe (etwa Novavax) einen Beitrag leisten,
In den Blick nehmen müsse man aber auch die zusätzliche Arbeitsbelastung durch möglicherweise geringere Personalausstattung. Zudem sollten Notfallpläne entwickelt werden, falls die Versorgung lokal nicht mehr sichergestellt werden könne.
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