Weniger Verfahren am Bundessozialgericht eingereicht

Kassel – Die Zahl der beim Bundessozialgericht (BSG) eingereichten Verfahren ist im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2022 leicht, auf 2.537, zurückgegangen. Erledigt wurden im vergangenen Jahr 2.569 Verfahren, wie der scheidende Gerichtspräsident Rainer Schlegel in Kassel mitteilte. Schwerpunkte waren dabei die Kranken- und die Rentenversicherung.
Die künftige Entwicklung bei Auseinandersetzungen im Sozialrecht hängt seiner Ansicht nach auch von der weiteren konjunkturellen Entwicklung in Deutschland ab. Wenn es dem Land wirtschaftlich schlecht gehe, stiegen erfahrungsgemäß die Zahlen der Verfahren bei Sozial- und Arbeitsgerichten, sagte Schlegel.
Der 66-Jährige geht im März in den Ruhestand, seine Nachfolgerin wird die Richterin Christine Fuchsloch. Zum Abschluss seiner Amtszeit als Gerichtspräsident lobte Schlegel den deutschen Sozialstaat. „Dieser Sozialstaat hat allen Grund, auf sich stolz zu sein“, sagte er. Das zeige auch der Blick in andere Länder.
Das Bundessozialgericht feiert in diesem Jahr sein 70-jähriges Bestehen. Es prüft, ob die Entscheidungen der Sozialgerichte und der Landessozialgerichte mit dem Bundesrecht und dem Recht der Europäischen Union vereinbar sind. Zu seinen Schwerpunkten gehören unter anderem Renten-, Unfall- und Krankenversicherung.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: