Wie sich körperliche Risikofaktoren in der Arbeitswelt erfassen und beurteilen lassen

Dortmund – Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sechs Leitmerkmethoden entwickelt, um Gefährdungen durch verschiedene Formen körperlicher Belastung in der Arbeitswelt zu ermitteln und zu beurteilen.
Es handelt sich dabei um drei weiterentwickelte Methoden zu den Belastungsarten „Manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten“, „Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten“ sowie „Manuelle Arbeitsprozesse“. Neu entwickelt wurden die Methoden zu den Belastungsarten „Ganzkörperkräfte“, „Körperfortbewegung“ und „Körperzwangshaltung“.
„Alle haben eine umfangreiche Prüfung von Gütekriterien durchlaufen und werden zur Anwendung und zum Test in der Praxis empfohlen“, hieß es aus der BAuA. Außerdem haben die Wissenschaftler und Arbeitsmediziner ein Konzept für eine mögliche Bewertung von Mischbelastungen über die gesamte Arbeitsschicht entwickelt.
Betriebe sollen mit den neuen Methoden auf möglichst einfache Art die wesentlichen Belastungsmerkmale dokumentieren und beurteilen können. Methodisch werden im ersten Schritt die Leitmerkmale der Tätigkeit wie „Dauer/Häufigkeit“, „Lastgewicht“, „Körperhaltung“ und „Ausführungsbedingungen“ erfasst.
Anschließend wird aus den Einschätzungen der Leitmerkmale mathematisch ein Risikowert berechnet, aus dem sich die weitere Herangehensweise nach der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Dabei bedient sich die Methode des Ampelmodells, die von Grün oder „keine Überbeanspruchung“ bis hin zu Rot oder „wahrscheinliche Überbeanspruchung“ reicht.
Die Projektpartner haben dazu Formblätter erarbeitet, die auf Deutsch und Englisch zur Verfügung stehen. Ein ausführlicher Reader erläutert die Gefährdungsbeurteilungen.
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