„Willkommensgeld“ für Pflegefachkräfte in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf – Pflegefachkräften aus Nicht-EU-Ländern winkt in Nordrhein-Westfalen (NRW) jetzt ein „Willkommensgeld“ in Höhe von 3.000 Euro. Das hat NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in Düsseldorf mitgeteilt. Damit soll ausländischen Pflegekräften der berufliche Neustart erleichtert werden.
Das Angebot richte sich an Menschen, die in ihrem Heimatland bereits als Pflegefachkräfte gearbeitet haben und ausdrücklich auch an geflüchtete Pflegefachkräfte aus der Ukraine. Insgesamt könnten 2.500 Fachkräfte unterstützt werden. Dafür stünden bis zu 7,5 Millionen Euro aus EU-Mitteln bereit.
Die Coronapandemie habe den Fachkräftemangel in der Pflege noch einmal verschärft, so Minister Laumann. Das „Willkommensgeld NRW“ soll die Kosten des Visums und der Einreiseerlaubnis, der Unterkunft bei der Einreise, der Erstausstattung der Wohnung und des Lebensunterhalts im Anerkennungsverfahren abfedern.
Zentrale Stelle für die Umsetzung des Willkommensgeldes NRW ist die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks.
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